Ich brauche mal Eure Hilfe. Ich habe gerade eine Akte übernommen, bei der ich nicht sicher bin, wie ich weiter verfahren soll. Am Anfang der Akte hatte die Ordnungsbehörde mitgeteilt, dass der EL verstorben ist. Ein Pkw sei vorhanden, ansonsten wären bestattungspflichtige Angehörige nicht zu ermitteln. Meine Kollegin hat dann die Erbenermittlung aufgenommen und als nächstberufene Erben Geschwister ausfindig gemacht. Diese hat sie daraufhin angeschrieben, dass sie als Miterben in Betracht kämen, dass über den Nachlass nichts bekannt sei und wie man ggf. eine Erbschaft ausschlagen könne.
Die Geschwister haben die Erbschaft ausgeschlagen, ebenso deren Abkömmlinge. Erben zweiter Ordnung sind nicht (mehr) vorhanden. Nun wird eine Nachlasspflegschaft angeordnet. Die Nachlasspflegerin hat nun abschließend die Vermögenswerte mitgeteilt. Es verbleibt ein Nachlass von ca. 50.000,00 €. Und jetzt?!? Die zweite Ordnung hat wirksam ausgeschlagen. Würdet Ihr jetzt nach Erben in der 3. Ordnung ermitteln (lassen) oder den Erben der 2. Ordnung mitteilen, dass doch Vermögen da ist (Stichwort Anfechtung)?! Letzteres widerstrebt mir ein bisschen, da sie ja - egal was da ist - ausgeschlagen haben... Da wäre es doch schwierig, einen Anfechtungsgrund zu finden. Sie haben sich ja gerade nicht geirrt, weil sie gar nicht wussten, ob der Nachlass überschuldet ist oder nicht...