Alles anzeigenBei uns gilt :
Das Gericht muss während der gesamten Dienstzeit ( 07.30 Uhr-15.30 Uhr) grundsätzlich in allen Abteilungen arbeitsfähig sein.
aber aufs Klo gehen dürft ihr noch ja? Oo
Ich habe davon gehört, dass es Behörden geben soll, in denen auch für eine Abwesenheit für eine dienstliche Aufgabe im Haus selbst eine Vertretung organisiert werden muss (auch wenn die Erreichbarkeit gewährleistet ist)
Aber unabhängig von den formalen Dingen, weiß ich nicht, ob man wirklich alles haarklein regeln muss, wenn doch alle mit ihren Aufgaben verantwortungsvoll umgehen.
ich bin auch der Auffassung, dass wir einen Dienstleistungsauftrag an die Gesellschaft haben und bin ein Fan einer bürgernahen und bürgerfreundlichen Justiz.
Ich finde es nicht okay, sich gerade in schlimmen Angelegenheiten wie GewSchG-Sachen auf Formalien zurückzuziehen, um die Leute von sich fernzuhalten
Man muss (Anspruch hin oder her) nicht jeden Tag 1,5 Stunden Mittagspause machen (insbesondere nicht mit dem ("Neben-") Zweck, sich das Publikum vom Hals zu halten)
Andererseits finde ich es auch nicht okay, wenn damit angefangen wird, die Mitarbeiter zu gängeln, um die Erfüllung des Dienstleistungsauftrags auf ein homöopathisch höheres Level zu heben.
Zudem: Die RAST ist ein schwieriges und unbeliebtes Aufgabenfeld; ist es wirklich sinnvoll, sie noch mieser zu gestalten?
Augenmaß, Verantwortungsgefühl, und -bewusstsein, sowie Vertrauen sind bei allen Akteuren gefragt!
Naja, die 90 Minuten werden ja insoweit vom Gleitzeitkonto abgezogen (also der über 30 Minuten liegende Teil).
Von daher werden viele das nicht jeden Tag machen können und wollen, Rechtspfleger die regelmäßig auch nur die 30 Minuten sprengen sind mir glaube ich persönlich gar nicht bekannt ("da geh ich lieber früher").
Unsere Regelung ist ziemlich genau wie bei Araya. Abänderung der Gleitzeitvereinbarung ist ja im Zweifel zustimmungspflichtig was den Personalrat angeht.
Halte diesen Einschnitt für absolut unverhältnismäßig. Wie schon gesagt, das Gericht muss bis in die Nachmittagsstunden arbeitsfähig bleiben, ohne Frage. Aber eine Bestimmung, wie schnell mein Anliegen bearbeitet wird, kann ich daraus nicht herleiten.
Bei uns endet die maximale Mittagspause um 14:00 Uhr, (spätester Beginn 13:30 bei 30 Minuten). Dann habe ich bis 16 Uhr (Beginn des Eildienstes) noch immer 2 Stunden Zeit Anträge aufzunehmen.
Dass mein Publikum also im theoretischen(!!!!!) Worst Case Szenario mal 90 Minuten warten muss, halte ich für hinnehmbar und ich erachte mich als EXTREMST bürgerfreundlich.
Mich würden die genaueren Hintergründe des Problems aus Neugier schon wirklich interessieren, gehören aber glaube ich nicht hier hin.
Fest steht nur: Mit sowas macht man keine Werbung bei den Rechtspflegern (der Rechtsantragstelle).