Homeoffice als Rechtspfleger

  • Hallo zusammen,

    ich beginne voraussichtlich 2024 mein Studium beim OLG Celle und stelle mir gerade (rein interessehalber) die Frage, ob der Beruf eines Rechtspflegers auch Homeoffice geeignet ist. Wisst ihr da etwas zu? :)

    Lieben Dank!

  • Das kommt ganz auf die Behörde und das zugewiesene Pensum an. In Zeiten der E-Akte ist Homeoffice aber durchaus möglich. Bei "meinem" Amtsgericht (NRW) hat bislang noch niemand regelmäßig Homeoffice. Soweit ich das in unserem OLG-Bezirk vergleichen kann, gehören wir damit aber zu einer Minderheit.

  • Bis zu Deinem Abschluss als RechtspflegerIn sollte Homeoffice dank erfolgreicher Einführung der E-Akte ohne weiteres möglich sein.

    Spoiler: Ähnlich hoffnungsvoll habe ich schon vor 15 Jahren auf die nächsten 5 Jahre geblickt.

  • Du musst unterscheiden zwischen Homeoffice und Telearbeit.

    Als Rechtspfleger beim OLG Celle steht dir ein Dienstlaptop zu. Du darfst damit bis zu 50% deiner Dienstzeit im Homeoffice arbeiten.

    Großer Unterschied hierzu ist die Telearbeit. Wenn dir diese bewilligt wird, hast du im Grunde 2 Büros. Dir wird zu Hause ein Drucker, Bildschirm und Tastatur zur Verfügung gestellt und du kannst bis zu 100% von zu Hause arbeiten, wenn dienstliche Belange nicht entgegen stehen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass dieses Jahr nur 52 Plätze für den gesamten OLG Celle Bezirk angeboten wurden (es waren jedoch 124 Bewerber). Ich hoffe, dass das OLG in den nächsten Jahren da noch etwas mehr Kapazitäten schafft.

  • Rpfl ist super geeignet für Homeoffice und wird von der VAZ (in Hessen flexible Arbeitszeit) sogar unterstützt. Dass das manche Gerichte nicht so mögen oder gar verweigern, liegt mE einzig an der einzelnen Behördenleitung und ist, ebenfalls mE, schwer bis gar nicht begründbar (außer mit "will ich nicht").

    Als Einzelkämpfer an einem kleinen Gericht mit hohem Publikumsverkehr mag das schwieriger sein als in einer publikumsarmen Abteilung mit 5 weiteren Kollegen. Aber auch am kleinen Gericht ist das eine Frage der Organisation. Und sei es, dass es eben keine Einzelkämpfer mehr gibt.

    Die eAkte ist natürlich zusätzlich förderlich. Aber bei weitem keine zwingende Voraussetzung.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Bei mir trotz e-Akte nicht möglich. Das hängt wirklich vom jeweiligen Gericht ab.

    Ich glaube, da würde ich bei so jeder erdenklichen Stelle vorstellig werden. Es gibt einen Grund für die Rahmendienstvereinbarung, die das Land mit der Justizverwaltung geschlossen hat. Da braucht kein Landvogt kommen, dem das nicht passt.

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  • Als Rechtspflegerin am kleinen Winzgericht bin ich kein echter Fan von HO. Super für alle die einen weiten Anfahrtsweg, Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen haben, nicht besonders toll für die Rechtsantragstelle, die Bürgerfreundlichkeit, Ausbildung der Anwärter und Einarbeitung von neuen Mitarbeitern. Es kommt immer drauf an was man vor Ort draus macht und dass auch alle mal bereit sind im Ernstfall zurückzustecken. Und auf eine gute Führungsriege.

  • Es ist durchaus ein zweischneidiges Schwert, da es gerade bei kleinen Gerichten gerne in die Richtung geht, das Referate dann nur so geschnitten werden, um anderen umfangreich Home Office zu ermöglichen. Das hierdurch die Kollegen die vor Ort sind, zwangsläufig mehr belastet werden ist meiner Erfahrung nach einfach so. Auch ist immer wieder eine Rosinenpickerei der Home Office Teilnehmer festzustellen.

    Wie oben bereits geschrieben bei großen Gerichten durchaus sinnvoll und möglich, bei kleinen Gerichten eher wenig sachdienlich und der Folge, daß die Kollegialität eher schrumpft als wächst.

  • Großer Unterschied hierzu ist die Telearbeit. Wenn dir diese bewilligt wird, hast du im Grunde 2 Büros. Dir wird zu Hause ein Drucker, Bildschirm und Tastatur zur Verfügung gestellt und du kannst bis zu 100% von zu Hause arbeiten, wenn dienstliche Belange nicht entgegen stehen.

    Mit der Folge, dass viele Rechtspfleger/-innen in die Referate drängen, in denen dienstliche Belange regelmäßig nicht entgegenstehen? Wer übernimmt dann die Referate mit Publikumsverkehr?

  • Natürlich ist das immer ein Miteinander, egal wie klein das Gericht ist. Wenn einer nie Publikum, Ausbildung etc. macht, macht er eben mehr Akten. Dann gibt es bei 2 Kollegen keine Aufteilung 50/50 sondern 60/40 oder was auch immer angemessen ist.

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  • Im Zeitalter der E-Akte gut möglich. Alles andere ist eine Frage der Organisation und der gegenseitigen Rücksichtnahme.

  • Home-Office ist ideal fürs GBA in Baden-Württemberg. Für das Verarbeiten des noch anfallenden Papiers (Erbscheine, Grundschuldbriefe, Grundakten aus der Zeit vor 2016) reicht ein Tag pro Woche Präsenz im Amt locker.

  • Es ist durchaus ein zweischneidiges Schwert, da es gerade bei kleinen Gerichten gerne in die Richtung geht, das Referate dann nur so geschnitten werden, um anderen umfangreich Home Office zu ermöglichen. Das hierdurch die Kollegen die vor Ort sind, zwangsläufig mehr belastet werden ist meiner Erfahrung nach einfach so. Auch ist immer wieder eine Rosinenpickerei der Home Office Teilnehmer festzustellen.

    Wie oben bereits geschrieben bei großen Gerichten durchaus sinnvoll und möglich, bei kleinen Gerichten eher wenig sachdienlich und der Folge, daß die Kollegialität eher schrumpft als wächst.

    Das kann ich für mich am Zwerggericht so nicht bestätigen - aber wie auch Wiesenblume schon zutreffend festgestellt hat, hängt das "Wie" und "Wofür" halt auch von etlichen Faktoren und im Endeffekt auch vom einzelnen RPfl ab. :)

  • Du musst unterscheiden zwischen Homeoffice und Telearbeit.

    Als Rechtspfleger beim OLG Celle steht dir ein Dienstlaptop zu. Du darfst damit bis zu 50% deiner Dienstzeit im Homeoffice arbeiten.

    Großer Unterschied hierzu ist die Telearbeit. Wenn dir diese bewilligt wird, hast du im Grunde 2 Büros. Dir wird zu Hause ein Drucker, Bildschirm und Tastatur zur Verfügung gestellt und du kannst bis zu 100% von zu Hause arbeiten, wenn dienstliche Belange nicht entgegen stehen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass dieses Jahr nur 52 Plätze für den gesamten OLG Celle Bezirk angeboten wurden (es waren jedoch 124 Bewerber). Ich hoffe, dass das OLG in den nächsten Jahren da noch etwas mehr Kapazitäten schafft.

    Welchen Sinn hat eigentlich diese Differenzierung zwischen Homeoffice und Telearbeit beim OLG Celle?

    Im hiesigen Bundesland existiert "nur" Homeoffice, wofür man aber die eigene Computertechnik zu Hause stehen haben muss. Ausdrucken geht allerdings nicht.

    Gesponsert durch den Dienstherrn wird bei uns nichts, Dienstlaptops gibt es grundsätzlich auch nur für Richter.

  • Bei einem Heimarbeitsplatz muss diesen der Arbeitgeber ausstatten.

    Bei alternierender Telearbeit nicht.

    Klar, umgangssprachlich ist alles Homeoffice.

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