• Hallo,

    bei uns im Gericht kocht gerade die Mittagspausenregelung etwas hoch. Daher würde mich interessieren wie bei euch Sprechzeiten/Funktionszeiten und Mittagspause geregelt sind. Wann ist bei euch die RAST besetzt? Danke :)

  • Allgemeine Sprechzeiten: Montag bis Freitag. 9 bis 12 Uhr, Donnerstags zusätzlich 14 bis 16 Uhr. Darüber hinaus nach Vereinbarung.

    Für die RAST wünsche ich mir vorherige telefonische Terminvereinbarung. Aber mit dem Wünschen ist das so eine Sache. Kommt jemand unangemeldet, versuche ich einen Termin zu vereinbaren. In ganz dringenden Fällen nehme ich Erklärungen aber sofort zu Protokoll.

    Ansonsten gilt für mich: Wenn ich da bin, bin ich auch für Publikum ansprechbar. Andere Abteilungen im Haus handhaben das mit Verweis auf die Sprechzeiten strikter.

  • Die RAST ist ganz normal während der Sprechzeiten "geöffnet". In dringenden Notfällen geht man auch mal außerhalb der Sprechzeiten hin (klassischerweise Gewaltschutz am Nachmittag, nachdem der Ast. den ganzen Vormittag bei der Polizei verbracht hat).

    Macht der zuständige Kollege Mittagspause, wartet das Publikum eben mal die paar Minuten. Sehe da kein Potenzial für Probleme.

  • Macht der zuständige Kollege Mittagspause, wartet das Publikum eben mal die paar Minuten. Sehe da kein Potenzial für Probleme.

    So ist es.

    Kommt auf das Publlikum an.

    Falsch! :D Kommt auf die Behördenleitung an. Ob sie das Feuer im Keim erstickt oder noch schürt! :rolleyes:

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Naja, wer außerhalb der Sprechzeiten oder ohne Termin kommt, kann nicht damit rechnen, sofort bedient zu werden.

    So sehe ich das auch.

  • bei uns im Gericht kocht gerade die Mittagspausenregelung etwas hoch.

    Was genau brennt da gerade an?

    Auf unserer Behördenhomepage sind die Geschäftszeiten einsehbar. In der Mittagzeit zwischen 12 - 14 Uhr sind dabei keine Sprechzeiten vorgesehen. Da ich während der Mittagszeit aber in der Regel da bin, würde ich auch dann einen Antrag aufnehmen (soweit es zeitlich gerade passt). Ansonsten muss das Publikum halt etwas warten. Es wäre natürlich wünschenswert, wenn vorher ein Termin vereinbart wird. Aber das ist leider nicht immer möglich oder wird halt nicht gemacht.

    "Das habe ich noch nie vorher versucht, also bin ich völlig sicher, dass ich es schaffe." - Pippi Langstrumpf

  • Es brennt dahingehend an, dass man den Mitarbeitern der RAST nur noch 30min Mittagszeit zusprechen möchte. Alles andere wäre ggf. mit Vertretern abzusprechen und dann halt auch zu vertreten. Es wird jedoch generell darauf hingewiesen, dass man nur 30min Mittagspause habe. Normales Publikum darf aber wohl auf 14 Uhr verwiesen werden. Das ist aber alles noch nicht ganz geregelt, sondern zunächst nur im Gespräch und mich interessiert einfach die Regelung bei anderen Gerichten.

  • Natürlich beträgt die "gesetzliche" Mittagspause 30 Minuten. Gleiten konnte man bei uns aber zwischen 12:00 und 13:30. Was über die 30 Minuten hinausgeht, sind dann eben Minuszeiten und irgendwann/irgendwie auszugleichen. Im Rahmen der VAZ oder anderer Zeitenmodelle kann das natürlich anders geregelt sein.

    Und selbst wenn der Gewaltschutzantrag um 12:05 auftaucht und dann bis 14:00 warten muss...in dieser Zeit war es doch schon mal gewaltfrei!

    Es gibt auch Gerichte, die in der Mittagszeit die RAST besetzen. Ist für mich streitbar.

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  • Bei uns gilt :

    Das Gericht muss während der gesamten Dienstzeit ( 07.30 Uhr-15.30 Uhr) grundsätzlich in allen Abteilungen arbeitsfähig sein.

    Publikum kann auf die Sprechzeiten verwiesen werden, mit Ausnahme eilbedürftiger Angelegenheiten. Im Rahmen der Rechtsantragstelle sind dies auf jeden Fall die Gewaltschutzverfahren. Diese werden nicht auf die Sprechzeiten verwiesen.

    Nach unserer Gleitzeitvereinbarung kann eine Mittagspause von maximal 1,5 Stunden in der Zeit zwischen 12 Uhr und 14 Uhr genommen werden. Dies bedeutet für Publikum, das ohne Termin oder unangemeldet kommt, im ungünstigsten Fall eine Wartezeit von 90 Minuten.

    Sofern das eilige Anliegen dennoch an denselben Tag erledigt wird, halte ich diese Wartezeit, die ja wohl die Ausnahme darstellen dürfte, für zumutbar. Bisher ist mir jedoch eine Mittagspausenproblematik noch nie untergekommen. Wenn es Probleme gab, dann betraf dies immer das Dienstzeitende.

    Aber unabhängig von den formalen Dingen, weiß ich nicht, ob man wirklich alles haarklein regeln muss, wenn doch alle mit ihren Aufgaben verantwortungsvoll umgehen.

  • Aber unabhängig von den formalen Dingen, weiß ich nicht, ob man wirklich alles haarklein regeln muss, wenn doch alle mit ihren Aufgaben verantwortungsvoll umgehen.

    Ich denke auch, dass man solche Dinge im gegenseitigen Einvernehmen lösen sollte.

    Meist erwartet der Arbeitgeber doch auch, dass man z.B. mal länger arbeitet, weil es notwendig ist. Wenn man versucht alles haarklein zu regeln, muss man sich nicht wundern, wenn alle nur noch Dienst nach Vorschrift machen.:saint:

  • Bei uns gilt :

    Das Gericht muss während der gesamten Dienstzeit ( 07.30 Uhr-15.30 Uhr) grundsätzlich in allen Abteilungen arbeitsfähig sein.

    aber aufs Klo gehen dürft ihr noch ja? Oo

    Ich habe davon gehört, dass es Behörden geben soll, in denen auch für eine Abwesenheit für eine dienstliche Aufgabe im Haus selbst eine Vertretung organisiert werden muss (auch wenn die Erreichbarkeit gewährleistet ist)

    Aber unabhängig von den formalen Dingen, weiß ich nicht, ob man wirklich alles haarklein regeln muss, wenn doch alle mit ihren Aufgaben verantwortungsvoll umgehen.

    :thumbup:

    ich bin auch der Auffassung, dass wir einen Dienstleistungsauftrag an die Gesellschaft haben und bin ein Fan einer bürgernahen und bürgerfreundlichen Justiz.

    Ich finde es nicht okay, sich gerade in schlimmen Angelegenheiten wie GewSchG-Sachen auf Formalien zurückzuziehen, um die Leute von sich fernzuhalten

    Man muss (Anspruch hin oder her) nicht jeden Tag 1,5 Stunden Mittagspause machen (insbesondere nicht mit dem ("Neben-") Zweck, sich das Publikum vom Hals zu halten)

    Andererseits finde ich es auch nicht okay, wenn damit angefangen wird, die Mitarbeiter zu gängeln, um die Erfüllung des Dienstleistungsauftrags auf ein homöopathisch höheres Level zu heben.

    Zudem: Die RAST ist ein schwieriges und unbeliebtes Aufgabenfeld; ist es wirklich sinnvoll, sie noch mieser zu gestalten?


    Augenmaß, Verantwortungsgefühl, und -bewusstsein, sowie Vertrauen sind bei allen Akteuren gefragt!

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

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