• Naja, die 90 Minuten werden ja insoweit vom Gleitzeitkonto abgezogen (also der über 30 Minuten liegende Teil).

    Von daher werden viele das nicht jeden Tag machen können und wollen, Rechtspfleger die regelmäßig auch nur die 30 Minuten sprengen sind mir glaube ich persönlich gar nicht bekannt ("da geh ich lieber früher").


    Unsere Regelung ist ziemlich genau wie bei Araya. Abänderung der Gleitzeitvereinbarung ist ja im Zweifel zustimmungspflichtig was den Personalrat angeht.

    Halte diesen Einschnitt für absolut unverhältnismäßig. Wie schon gesagt, das Gericht muss bis in die Nachmittagsstunden arbeitsfähig bleiben, ohne Frage. Aber eine Bestimmung, wie schnell mein Anliegen bearbeitet wird, kann ich daraus nicht herleiten.

    Bei uns endet die maximale Mittagspause um 14:00 Uhr, (spätester Beginn 13:30 bei 30 Minuten). Dann habe ich bis 16 Uhr (Beginn des Eildienstes) noch immer 2 Stunden Zeit Anträge aufzunehmen.


    Dass mein Publikum also im theoretischen(!!!!!) Worst Case Szenario mal 90 Minuten warten muss, halte ich für hinnehmbar und ich erachte mich als EXTREMST bürgerfreundlich.


    Mich würden die genaueren Hintergründe des Problems aus Neugier schon wirklich interessieren, gehören aber glaube ich nicht hier hin.

    Fest steht nur: Mit sowas macht man keine Werbung bei den Rechtspflegern (der Rechtsantragstelle).

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • Wir haben es jetzt eigentlich richtig gut. Corona sei Dank.

    Wir sind ein sehr großes Gericht mit zentraler Rechtsantragsstelle für Zivil, Familie, Beratungshilfe.

    In der Rast muss man sich vorher anmelden. Da ist während der Sprechzeiten ein Telefondienst geschaltet, der Termine vergibt, wenn es dringend und/oder eilig ist. Beratungshilfe hört man sich schon mal an ob es überhaupt geht; Stichwort andere Möglichkeiten, fehlende Eigeninitiative usw. Auch für Beratungshilfe werden Termine vergeben bzw. man erklärt wie der Vordruck ausgefüllt wird und verweist auf die Möglichkeit das schriftlich einzureichen. Das hat zur Folge das sowohl die Termine sehr viel weniger geworden sind und auch die Anrufe werden immer weniger. Vor Corona saßen 3 Leute in der RAST, jetzt ist es einer und einer für den Telefondienst, der nebenbei erledigt wird.

    Sprechzeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr, Di von 13.00 Uhr bis 17:00 Uhr, Do von 13.00 bis 15.30 Uhr.

    Kann ich wirklich nur empfehlen. Vorher hatten wir wie gesagt auch die zentrale Rast die keiner machen wollte. Furchtbar. Durch die Terminvergabe (Gewaltschutzantrag kriegt 2Stunden Zeit) ist die Mittagspause kein Thema

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Die normale Sprechzeit endet bei uns um 12:30 Uhr. Danach darf der RAST-Rpfl. selbstverständlich bis zu 90 Minuten Mittagspause machen. Wer einen Eil-Antrag hat, muss dann maximal 90 Minuten warten.

    Ich denke, es ist jemandem, der außerhalb der normalen Sprechzeit kommt, auch zuzumuten, dass er etwas warten muss, bevor der Antrag aufgenommen wird.

    Dem RAST-Rpfl. ist es aber nicht zuzumuten, dass er weniger Mittagspause als andere Rpfl. haben soll.

  • Bei uns ist die RAST täglich von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Freitags durchgehend von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
    Wir sind hier zu fünft, die die RAST bedienen, und haben die RAST immer wochenweise zugeteilt. Das heißt, jede 5. Woche bin ich dran und muss mir in dieser Woche meine Arbeitszeiten so einteilen, dass ich in diesen Zeitfenstern eben da bin. Muss ich in der Zeit mal (privat) weg oder will länger oder zu anderen Zeiten Mittagspause machen, sag ich eben einem der anderen Kollegen Bescheid, damit er/sie übernimmt. Weil freitags durchgehend geöffnet ist, müssen halt eventuelle "Kunden" etwas warten, wenn sie genau da kommen, wo ich meine 30-minütige Pflicht-Mittagspause mache.
    Damit hatten wir noch nie ein Problem und wir regeln so die Besetzung passend zu Urlaubs- und Gleittagen.
    Einen Termin braucht es bei uns nicht, das liegt aber daran, dass wir ein Verwaltungsgericht sind und so oder so viele (nicht-deutsch-sprechende) Kläger/Antragsteller kommen, die ja sprachlich bedingt nicht mal einen Termin vereinbaren könnten.

  • Vielen Dank für das Feedback. Ich denke wir werden hier auch eine gute Lösung finden.

    Das wünsche ich dir/euch.

    (Alles andere wäre aber auch irgendwie blamabel für den Kollegenkreis.)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Es brennt dahingehend an, dass man den Mitarbeitern der RAST nur noch 30min Mittagszeit zusprechen möchte. Alles andere wäre ggf. mit Vertretern abzusprechen und dann halt auch zu vertreten. Es wird jedoch generell darauf hingewiesen, dass man nur 30min Mittagspause habe. Normales Publikum darf aber wohl auf 14 Uhr verwiesen werden. Das ist aber alles noch nicht ganz geregelt, sondern zunächst nur im Gespräch und mich interessiert einfach die Regelung bei anderen Gerichten.

    In dem (von mir) hervorgehobenen Satz liegt das Problem. Die Begrenzung auf 30 Minuten folgt § 5 Abs.1 ArbZVO:

    Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren; bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss die Ruhepause mindestens 45 Minuten betragen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Die Ruhepause wird nicht als Arbeitszeit angerechnet.

    Diese Vorschrift ist jedoch eine Arbeitsschutzvorschrift und verpflichtet Arbeitgeber auf ein Minimum - ein Maximum kann es nach Sinn und Zweck von Arbeitsschutzvorschriften nicht geben. Das Maximum einer Pause ergibt sich aus den Notwendigkeiten der Arbeit selbst. Wenn Ihr also Sprechzeiten von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr habt, dann habt Ihr ohne Absprache mit KollegInnen eben nur 30 Minuten Mittag von 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr. Wenn dagegen die Sprechzeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr unterbrochen ist, dann kann jeder in dieser Zeit 30 bis 120 Minuten Pause machen.

    Schwierigkeiten ergeben sich immer dann, wenn aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit Sprechzeiten von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr angeboten werden. In diesem Fall müssten sich alle Betroffenen untereinander absprechen, wann wer Pause macht. Die Pausenlänge richtet sich dann nach der Toleranz der anderen. Im Übrigen hat grundsätzlich niemand Anspruch auf eine Pause zu bestimmten Zeiten. Auch für eine gemeinsame Pause mit KollegInnen gibt es keinen Anspruch.

    All das regelt man vernünftiger Weise in Arbeitszeitvereinbarungen, bei der Ansprüche und Pflichten in einem angenehmen Verhältnis zueinander stehen. In den allermeisten Fällen klappt das auch. Ausnahmen bestätigen die Regel.

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