Die Großmutter eines 16 jährigen hat beim Familiengericht einen Antrag auf Bestellung zum Vormund für den Minderjährigen mit „Eilt“ eingereicht.
Der Vater des Minderjährigen sei bereits von 12 Jahren und die Mutter des Minderjährigen gestern verstorben.
Das Jugendamt habe für Kommenden Montag ein Gespräch mit der Familie vereinbart.
Auch wenn der Antrag mit dem Zusatz „Eilt“ versehen ist, kann von meiner Seite aus sofort im Sinne von „Eilt“ nichts veranlasst werden. Ich würde die Beteiligten also wie üblich zum Anhörungstermin in ca. 2 Wochen laden.
Liege ich hier richtig?