Guten Tag,
ich brauch mal ein paar Praxistipps:
Vater verstirbt, Mutter beantragt 5 Wochen später den Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge für sich und die gemeinsamen 2 Kinder.
Vollmachten legt die Mutter nicht vor, ich übersende den Kindern den Erbscheinantrag zum rechtlichen Gehör.
Beide Kinder schlagen für sich und für ihre minderjährigen Abkömmlinge die Erbschaft beim Notar aus. Es wird angegeben, dass sie erstmals von der Berufung als Erben, mit der Übersendung des Erbscheinantrages, erfuhren.
a) Wenn es so wäre, wäre es fristgerecht. ---> da habe ich auch kein Problem
b) Wenn sie es aber nicht so ist (und das vermute ich) ---> wie gehe ich jetzt praktisch damit um? Ich vermute, dass die Kinder rund um den Todestag vom Ableben des Vaters erfahren haben. Die Mutter bezeichnete das Verhältnis zu den Kindern bei mir im Beurkundungstermin als gut, daran erinnere ich mich genau.
Ich habe jetzt erstmal die Mutter angeschrieben, sie möge mir mitteilen, wann und wie die Kinder vom Tod des Vaters erfahren haben (genaues Datum soll mitgeteilt werden).