IK-Verfahren ist eröffnet. Schuldner S hat lange vor Eröffnung sein Grundstück an den Käufer K verkauft, zugunsten von K ist eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Kaufpreis wurde nie bezahlt, da S die zugesicherte Lastenfreistellung nicht erfüllen kann. K will nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.
Frage: Ist diese Grundstück Massebestandteil im Verfahren des S? Hierbei interessiert dann insbesondere, wer die Kosten des Grundstücks tragen muss (steht leer, muss beheizt werden).?