Schuldner S, Insolvenzverfahren ist eröffnet (natürliche Person). S. erbt im eröffneten Verfahren von seiner Erbtante E. S hat nicht ausgeschlagen. In dem Testament, das ihn zum Alleinerben einsetzt, steht folgende Klausel:
Die Erbeinsetzung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass dem S. in Bezug auf sein Insolvenzverfahren rechtskräftig die Restschuldbefreiung erteilt worden ist.
Ist eine solche Bedingung zulässig und falls ja: Wie weiter vorgehen? Restschuldbefreiung kann erst frühestens in zwei Jahren erlangt werden. Wäre es sinnvoll, das Verfahren so lange offen zu halten, um dann die Restschuldbefreiung abzuwarten, um dann die Erbschaft (die durchaus werthaltig ist) zu vereinnahmen?