Hallo,
unsere örtliche Sparkasse hat folgende Anfrage an das Betreuungsgericht gerichtet: "...anliegend senden wir Ihnen eine Liste von Betreuten, die bei der Sparkasse xy eine Kontoverbindung haben. Bitte überprüfen Sie die Daten der Betreuung (Betreuer, Einwilligungsvorbehalt...) und ergänzen Sie das Befristungsdatum und reichen Sie die Liste dann wieder ein." Es folgt eine Liste mit den Namen von ca. 120 Betreuten und deren bei der Sparkasse hinterlegten Betreuern.
Wir sind der Meinung, dass wir so eine allgemeine Anfrage nicht beantworten müssen, zumal das die Kapazitäten an unserem kleinen Gericht mit 2 Serviceeinheiten in der Geschäftsstelle sprengen würde. Zudem könnte/müsste die Bank diese Anfrage wöchentlich wiederholen, um deren Daten wirklich aktuell zu halten.
Konkrete Anfragen zu begründeten Einzelfällen beantworten wir immer gerne, aber das führt unserer Meinung nach zu weit. Hintergrund der Anfrage ist wohl ein Haftungsfall der Bank. Eine Mitarbeiterin hatte dem ehemaligen Betreuer und Sohn des Betreuten Geld ausgezahlt, obwohl dieser nicht mehr Betreuer war. Er hatte trotz Zwangsgeldandrohung den Betreuerausweis nicht zurückgegeben.
Wie seht ihr das? Hattet ihr schon mal eine ähnliche Anfrage?
Vielen Dank!