Hallo,
ich habe hier einen Fall von § 109 ZPO zur Rückgabe der SHL. Der Beschluss wurde auch bereits erlassen. Jetzt stellt sich die Frage, wer für die Erstattung der Prozesskostensicherheitsleistung zuständig ist. Leider konnte ich dazu auch nichts finden, vielleicht hatte einer von Euch ja mal so einen Fall.
VG