Rechtskraftvermerk löschen

  • Ich bin Justizbeschäftigte auf einer Strafgeschäftsstelle. Nun habe ich eine Akte von der StA Vollstreckungsabteilung zurückbekommen mit der Bitte den "mit Tipp Ex verhunzten Rechtskraftvermerk" zu löschen und neu anzubringen. Mal abgesehen davon, dass ich die Wortwahl unmöglich finde und ich diesen Umgang miteinander nicht verstehe...Die Rechtskraft ist richtig bescheinigt. Ich habe lediglich beim Erstellungsdatum vergessen den Stempel umzustellen. Rechtskraft ist im Januar eingetreten, bescheinigt habe ich erst im Februar und da habe ich Januar gestempelt. Also einmal mit Tipp Ex drüber und das richtige Erstellungsdatum drauf. Wie gesagt am Rechtskraftdatum erfolgte keine Korrektur. Jetzt möchte der Rechtspfleger, dass ich den RKV lösche und neu bescheinige. Ich lehne das ab. Wo steht, dass ic nicht mit Tipp Ex korrigieren darf? Habe nirgendwo etwas dazu gefunden. Er will sich jetzt weigern die Vollstreckung einzuleiten, weil ich seine Arbeit nicht respektiere.

  • Es sieht nicht aus wie gefälscht. Damit wird ja auch nicht begründet.

    Doch, immer wenn etwas erkennbar geändert ist, aber man nicht erkennen kann, was vorher da stand, dann tut es das.

    Geschäftsordnung für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg (GO):

    "Radierungen sind untersagt, bei Durchstreichungen muss das Durchgestrichene noch leserlich sein."

    Geschäftsordnung für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg (GO)


    Mit "verhunzt" bist Du noch gut bedient. Im Notariat wäre sowas mindestens eine Abmahnung wert.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Da bin ich voll bei tom. Falsches Datum durchstreichen und neu stempeln wäre der Weg der Wahl gewesen. Jetzt bleibt aus meiner Sicht tatsächlich nur noch, den Rechtskraftvermerk erneut anzubringen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Du mußt Dir verdeutlichen, daß der Rechtskraftvermerk die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde hat (s. § 418 ZPO). Falls Du da nachliest, schmöker mal noch einen Paragraphen weiter...

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  • Ich hätte Dir die Akte -ggfls. mit einer anderen Formulierung- auch wieder zurückgegeben. Radierungen, Überschreibungen oder Überklebungen sehen nicht nur unschön aus, sondern sind auch nicht zulässig.

  • Zum einen komme ich nicht aus Brandenburg. Daher interessiert mich die Regelung dort nicht. Zum anderen habe ich beim Notar gelernt und noch nichts dümmeres als deine Antwort gehört

  • Ich hätte Dir die Akte -ggfls. mit einer anderen Formulierung- auch wieder zurückgegeben. Radierungen, Überschreibungen oder Überklebungen sehen nicht nur unschön aus, sondern sind auch nicht zulässig.

    Es geht nicht um schön sondern um richtig. Die Rechtskraft ist richtig bescheinigt, lediglich das Erstellungsdatum ist falsch.

  • Vielleicht solltest du dir mal die entsprechende Geschäftsordnung für dein Bundesland raussuchen...

  • Zum einen komme ich nicht aus Brandenburg. Daher interessiert mich die Regelung dort nicht. Zum anderen habe ich beim Notar gelernt und noch nichts dümmeres als deine Antwort gehört

    "Er/Sie war als Mitarbeiter:in kritisch und anspruchsvoll und erfolgreich darin, die eigene Meinung zu vertreten."

    :teufel:

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  • und vor allem fähig in deeskalierender Kommunikation ;)

    Mit solchen Kollegen hat man wenigstens wieder Stimmung auf der Arbeit.


    Wenn ein Erstelldatum unzutreffend ist (falsch wäre ja ein Wort, was Du anscheinend nicht hören möchtest), wird der -auf dem Erstelldatum fußende nachfolgende-Rechtskraftvermerk möglicherweise ebenfalls unzutreffend (i.a.W.: falsch) sein. Und bevor man irgendwas verschlimmbessert, ist es am Besten, alles neu und richtig zu machen. Alles andere ist schlicht und einfach eine falsche Fehlerkultur.

    Die Einwendung, dass Dich Regelungen aus Brandenburg nicht interessieren ist ebenfalls müßig, da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in den übrigen Bundesländern gleiche Regelungen in den jeweiligen GOen vorhanden sind, ohne dass ich das jetzt explizit nachgeschaut hätte.

  • Gut, wenn Sachargumente nicht helfen, dann wäre es aus Sicht des Rechtspflegers der StA vielleicht Zeit für ein Gespräch zwischen dem Leitenden Oberstaatsanwalt (oder wie auch immer der Chef der StA im nicht genannten BL heißt) und dem DAG/PräsAG von Straf1980. Andernfalls würde nur die Strafvollstreckung unnötig verzögert bzw. gar vereitelt.

    Eigentlich bin ich überhaupt kein Freund davon, solche Sachen im Wege der Dienstaufsicht zu regeln...

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  • Zum einen komme ich nicht aus Brandenburg. Daher interessiert mich die Regelung dort nicht. Zum anderen habe ich beim Notar gelernt und noch nichts dümmeres als deine Antwort gehört

    "Er/Sie war als Mitarbeiter:in kritisch und anspruchsvoll und erfolgreich darin, die eigene Meinung zu vertreten."

    :teufel:

    Wäre ein klasse Beurteilungsbeitrag. :thumbup:Den muß ich mir unbedingt merken.

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  • Gibt es endlich mal wieder Eis an Kasse 4?

    Ich würde in einem Zeugnis anstatt "erfolgreich" eher "beharrlich" verwenden :S

    Nicht positiv genug - das haut einem das Arbeitsgericht um die Ohren.

    Statt "erfolgreich" würde hier auch ein "stets bestrebt" durchgehen.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

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