Hallo,
wir haben eine niedersächsische Beamtin, die derzeit auf A9 beschäftigt ist, zum 01.10.23 zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt wurde und nach der Sperrfrist nach § 20 NBG von einem Jahr zum 01.10.24 auf eine A10 Stelle zu befördern wäre, auf einer entsprechenden Planstelle sitzt die Beamtin bereits.
Wir würden die Beamtin gerne zum 01.10 befördern, allerdings ist die Beamtin schwanger geworden und erwartet im September ihr Kind, wäre also von August bis November grob gesagt im Mutterschutz. Kann die Beamtin auch im Mutterschutz befördert werden oder ist eine beamtenrechtliche Maßnahme im Mutterschutz nicht möglich und eine Beförderung wäre erst nach Ablauf des Mutterschutzes möglich?