Beförderung im Mutterschutz

  • Hallo,

    wir haben eine niedersächsische Beamtin, die derzeit auf A9 beschäftigt ist, zum 01.10.23 zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt wurde und nach der Sperrfrist nach § 20 NBG von einem Jahr zum 01.10.24 auf eine A10 Stelle zu befördern wäre, auf einer entsprechenden Planstelle sitzt die Beamtin bereits.

    Wir würden die Beamtin gerne zum 01.10 befördern, allerdings ist die Beamtin schwanger geworden und erwartet im September ihr Kind, wäre also von August bis November grob gesagt im Mutterschutz. Kann die Beamtin auch im Mutterschutz befördert werden oder ist eine beamtenrechtliche Maßnahme im Mutterschutz nicht möglich und eine Beförderung wäre erst nach Ablauf des Mutterschutzes möglich?

  • Holy discrimination, Batman!


    Die Zeit der Schutzfristen und individuellen Beschäftigungs­verbote gelten als Dienstzeit. Sie haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Dauer des Vorbereitungs­dienstes, die laufbahn­rechtliche Probezeit oder die erforderliche Erprobungs­zeiten für Beförderungen oder die ruhe­gehalts­fähige Dienstzeit.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ja genau das sehe ich auch so... allerdings kam mein Ü50 Kollege an und behauptete, eine beamtenrechtliche Maßnahme (in diesem Fall eben die Beförderung) würde im Mutterschutz nicht gehen.... das erschließt sich mir irgendwie nicht.

    Ich hätte jetzt einfach gern von der Variante Gebrauch gemacht eine Urkunde zur Beförderung auszustellen mit Wirkung zum 01.10 und diese zu übergeben, bevor die Beamtin in den Mutterschutz geht.

    Oder wie würdet ihr das handhaben?

  • Ich kenne genügend Fälle, wo in "Abwesenheit" befördert wurde. Das wird in anderen BL nicht wirklich anders sein.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • §§ 14, 88 NBG enthält die Regeln. Mutterschutz und Elternzeit hindern eine Beförderung nicht, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • :abklatsch:2weglach:

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich kenne genügend Fälle, wo in "Abwesenheit" befördert wurde. Das wird in anderen BL nicht wirklich anders sein.

    Wobei bei uns die Nichtbeförderung in Anwesenheit viel häufiger vorkommt - aber das ist wieder ein anderes Thema. 8)

    Alles andere ist bereits gesagt.

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