Übernahme nach dem Studium

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Zusage für das duale Studium in Niedersachsen bekommen, was mich natürlich sehr freut. Nun steht in der Zusage, es gäbe keine Übernahmegarantie, ist das in allen Bundesländern so? Was wären die Optionen, wenn man eine abgeschlossene Rechtspflegerausbildung hat, aber eben nicht als Beamte übernommen wird? Vielleicht hat hier ja jemand schon Erfahrungen gemacht..


    Vielen Dank im Voraus :)

  • Moin, eine Garantie gibt es nicht- aber es wird nie eingestellt, nur um auszubilden. Niedersachsen hat nichts zu verschenken, diese Ausbildung ist teuer, es will davon auch etwas haben: Wenn du die Prüfung bestehst, dann wirst du im Normalfall auch übernommen- in meiner Abschlussgruppe wurden auch die Wiederholer der Abschlussprüfung übernommen, selbst wenn diese nur mit 4 bestanden haben.

    Also mache dir keine Gedanken - und mit bestandener Prüfung finden sich denke ich im Falle einer Nichtübernahme immer Bundesländer, die einen ausgebildeten Rechtspfleger gern nehmen- da sie dann die teure Ausbildung sparen.

  • Hallo lana,

    zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zur Zulassung und viel Erfolg bei der Ausbildung! :)

    In Schleswig-Holstein (für andere Bundesländer weiß ich es nicht) ist es ebenfalls so, dass formal keine Übernahmegarantie gegeben wird. Allerdings wird nach Bedarf eingestellt, sodass - unter der Voraussetzung, dass die Laufbahnprüfung bestanden wird - gute Chancen bestehen, danach übernommen zu werden.

    Zu Deiner Frage, welche Einsatzmöglichkeiten es gibt, falls die Übernahme scheitern sollte, gibt es nach meiner Erinnerung hier im Forum mehrere Threads, sodass Du über die Suchfunktion Antworten finden solltest. :)

    Liebe Grüße

    Husky98

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Das steht da drin, weil du eben keinen Anspruch auf Übernahme hast. Da aber in den letzten Jahren immer mehr Anwärter abbrechen bzw durchfallen, wird die Anzahl der fertigen Rechtspfleger jedes Jahr dringend benötigt. Du musst dir daher keine Sorgen machen.

  • Als jemand, der gerade seine Rechtspfleger(abschluss)prüfung wiederholen darf: Ja NDS übernimmt jeden, nur gibt es keinen Anspruch auf Übernahme.

    Also über die Übernahme solltest du dir keine Sorgen machen. Dein Fokus sollte zunächst auf das Bestehen der Zwischenprüfung und dann anschließend der Rechtspflegerprüfung liegen :)

    Falls du noch Fragen zum Studium hast, kannst du dich gerne melden :)

  • vor vielen, vielen, vielen Jahren (als z.B. Abschlussjahrgang 2005) wurde es in Niedersachsen wegen eines gewissen Überschusses in einem der OLG Bezirke so gehandhabt, dass das Angebot der "Nichtübernahme" gemacht wurde, sprich: Wer nicht übernommen werden wollte, durfte gehen, ohne zurückzahlen zu müssen. Das haben einige wenige Absolventen auch genutzt. Danach habe ich nie wieder mitbekommen, dass zu viele Anwärter ausgebildet wurden. Es ist eher umgekehrt, dass am Ende eines jedes Abschlussjahrgangs die Praxis da steht und sagt: Wieder nicht genug Absolventen für alle freien Stellen? Oje!

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