Wiedereinstieg Rechtspflegerin im Angestelltenverhältnis möglich?

  • Hallo allerseits,

    eine Freundin hat mich angesprochen und gefragt, ob sie, nachdem sie einige Jahre in anderen Bereichen tätig war, wohl wieder als Rechtspflegerin anfangen könne, möchte jedoch nicht verbeamtet werden sondern gerne im Angestelltenverhältnis anfangen.... Ich habe im Forum schon gelesen, dass wohl teilweise nach dem Studium eine Übernahme vorübergehend im Angestelltenverhältnis erfolgte bis zur Verbeamtung? Hat jemand zufällig Erfahrungen damit?

  • eine Freundin hat mich angesprochen und gefragt, ob sie, nachdem sie einige Jahre in anderen Bereichen tätig war, wohl wieder als Rechtspflegerin anfangen könne, möchte jedoch nicht verbeamtet werden sondern gerne im Angestelltenverhältnis anfangen.... Ich habe im Forum schon gelesen, dass wohl teilweise nach dem Studium eine Übernahme vorübergehend im Angestelltenverhältnis erfolgte bis zur Verbeamtung? Hat jemand zufällig Erfahrungen damit?

    Das halte ich für nicht umsetzbar, nein. Schon der Erlass eines jeden Beschlusses stellt einen hoheitlichen Akt dar, ist also Teil des Funktionsvorbehalts des Beamten.

    Zitat aus Wikipedia: "Art. 33 Abs. 4 GG enthält den Funktionsvorbehalt des Berufsbeamtentums. Danach ist die Ausübung hoheitlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Dem Berufsbeamtentum wird damit einen Mindesteinsatzbereich institutionell gesichert.

    Grundlage des Berufsbeamtentums in Deutschland sind die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG). Diese sichern regelmäßig durch besondere Grundpflichten, die nur das Beamtenverhältnis kennzeichnen (§ 33 BeamtStG), eine institutionell garantierte qualifizierte, loyale und gesetzestreue Aufgabenerfüllung.[5][6] Gemeint ist nicht nur ein Funktionsvorbehalt für Beamte gegenüber anderen öffentlichen Bediensteten (Tarifbeschäftigten), sondern auch ein weitergehender Funktionsvorbehalt für öffentliche Bedienstete gegenüber privaten Dritten."

    In der Serviceeinheit als Beschäftigte wird man vielleicht was finden, als Rechtspflegerin eher nicht, wenn als mehr als UdG-Aufgaben des geh. Dienstes erledigt werden soll. Wobei die Aufgaben als Rpfl.,wie erwähnt, wohl auch schon wegen § 2 RPflG unmöglich sein sollten.

  • Die Tätigkeit als Rechtspfleger geht durchaus auch als Angestellter. Wurde hier mehrfach nach der Wende praktiziert, bei denen die schon älter waren wo sich eine Verbeamtung nicht mehr gelohnt hat. Und meines Wissens nach haben die Bundesländer die Volljuristen als Rechtspfleger eingestellt haben das auch im Angestelltenverhältnis getan. Fragt sich nur ob die Behörde das will.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Die Tätigkeit als Rechtspfleger geht durchaus auch als Angestellter. Wurde hier mehrfach nach der Wende praktiziert, bei denen die schon älter waren wo sich eine Verbeamtung nicht mehr gelohnt hat. Und meines Wissens nach haben die Bundesländer die Volljuristen als Rechtspfleger eingestellt haben das auch im Angestelltenverhältnis getan. Fragt sich nur ob die Behörde das will.

    Das ging aber auch nur aus der Not heraus und mit der Einführung des § 34a RPflG. So halte ich das für unmöglich, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

  • Vielleicht will sie auch Angestellte werden, weil dies mittlerweile finanziell lukrativer ist, als als Rechtspfleger :D (sorry, der musste sein)

    wo und unter welchen Voraussetzungen verdienen Angestellte mehr als Rechtspfleger?

    Jemand der mit A9 frisch nach der Prüfung anfängt hat nach Abzug der privaten Krankenversicherung sicher weniger zur Verfügung als ein langjähriger Angesteller. Bei uns sind die Angestellten ja alle auf E9 hochgestuft worden. Bei uns Rechtspflegern wartet man ja vergeblich...

  • Ich bin Rechtspfleger, ich bin nicht verbeamtet und werde es auch nicht. Ich bin quasi ein Systemsprenger.

    Aber Du siehst - theoretisch ist es möglich.

    Bei mir lag es allerdings an der Altersgrenze...

    Diese Woche war ja mal sehr lehrreich im Forum!

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Jemand der mit A9 frisch nach der Prüfung anfängt hat nach Abzug der privaten Krankenversicherung sicher weniger zur Verfügung als ein langjähriger Angesteller. Bei uns sind die Angestellten ja alle auf E9 hochgestuft worden. Bei uns Rechtspflegern wartet man ja vergeblich...

    sobald du Erfahrungsstufen mit ins Spiel bringst, macht der Vergleich schon keinen Sinn mehr. natürlich verdienen langjährige Mitarbeiter*innen mehr als Leute, die frisch aus der Prüfung kommen. Das ist der Sinn bei den Erfahrungsstufen

  • Da gibt es schon genügend Diskussion, kann also gern dort und nicht hier behandelt werden.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Sachsen ist jetzt scheinbar auch Opfer seiner Personalpolitik geworden.

    Für die Arbeit als Rechtspfleger werden jetzt Volljuristen gesucht. Im Angestelltenverhältnis und befristet auf zwei Jahre. Scheint also möglich zu sein.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Sachsen ist jetzt scheinbar auch Opfer seiner Personalpolitik geworden.

    Für die Arbeit als Rechtspfleger werden jetzt Volljuristen gesucht. Im Angestelltenverhältnis und befristet auf zwei Jahre. Scheint also möglich zu sein.

    So ist es - also das mit dem "Opfer der Personalpolitik". Und ich glaube, dass die Auswirkungen dessen sich noch nicht in vollem Maße bemerkbar machen, aber bereits jetzt absolut demotivierend sind. Aber das ist wieder ein anderes Thema.

  • Sachsen ist jetzt scheinbar auch Opfer seiner Personalpolitik geworden.

    Für die Arbeit als Rechtspfleger werden jetzt Volljuristen gesucht. Im Angestelltenverhältnis und befristet auf zwei Jahre. Scheint also möglich zu sein.

    So ist es - also das mit dem "Opfer der Personalpolitik". Und ich glaube, dass die Auswirkungen dessen sich noch nicht in vollem Maße bemerkbar machen, aber bereits jetzt absolut demotivierend sind. Aber das ist wieder ein anderes Thema.

    Finden sich bestimmt viele voll qualifizierte Bewerber, die das mal zwei Jahre befristet machen wollen :2aetsch:

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  • Sachsen ist jetzt scheinbar auch Opfer seiner Personalpolitik geworden.

    Für die Arbeit als Rechtspfleger werden jetzt Volljuristen gesucht. Im Angestelltenverhältnis und befristet auf zwei Jahre. Scheint also möglich zu sein.

    Ist nicht wirklich neu. Etwas zeitversetzt nach meinem Vorstellungsgespräch in Bremen (12/2009) hatte ich auch eine Einladung in Berlin (zwei Jahre befristet, EG9). Habe dann in Bremen eine Sofortzusage erhalten (mit Verbeamtung ab Tag 1 :thumbup:).

    Ich schaue ab und an interessehalber, was sich in dem Bereich so tut. In Schleswig-Holstein hatte ich vor längerer Zeit auch mal eine Ausschreibung für Volljuristen gesichtet, Angestelltenverhältnis und befristet. Das war aber, meine ich, auch klar mit dem Hinweis versehen, dass vor allem Bewerber adressiert werden, die den Lebensunterhalt während Anfertigung einer Dissertation finanzieren müssen.

  • Ich kann mir schon vorstellen, dass der Job direkt als Einstieg nach dem zweiten Staatsexamen schon einen gewissen Sinn hat.

    Man muss aber bedenken, dass jetzt in Sachsen so langsam alle Staatsanwälte und Richter, die nach der Wende begonnen haben, in Pension gehen. Das waren auch nicht gerade wenige. Die Justiz kongruiert als mit sich selbst um die wirklich fähigen Berufsanfänger.

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