Hallo allerseits,
eine Freundin hat mich angesprochen und gefragt, ob sie, nachdem sie einige Jahre in anderen Bereichen tätig war, wohl wieder als Rechtspflegerin anfangen könne, möchte jedoch nicht verbeamtet werden sondern gerne im Angestelltenverhältnis anfangen.... Ich habe im Forum schon gelesen, dass wohl teilweise nach dem Studium eine Übernahme vorübergehend im Angestelltenverhältnis erfolgte bis zur Verbeamtung? Hat jemand zufällig Erfahrungen damit?