Zinsbeginn bei Abtretung

  • Was steht denn in der Bewilligung?
    Wenn da steht "beginnend ab Eintragung", dann sind die Zinsen "ab Eintragung" abgetreten.

  • Ich kenne die Formulierung nur in Bezug auf Rechte, die dem jetzigen Zedenten selbst schon mal angetreten wurden. in dem Fall kann man aus dem damaligen Abtretungsvermerk ja ersehen, seit wann damals die Zinsen mit abgetreten wurden.

    Ansonsten kann man es m.E. auch so verstehen, dass "Zinsen von Anfang an" abgetreten werden, was ich für zulässig halte und auch so eintrage.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Wie Ulf kenne ich die Formulierung eigentlich nur für den Fall des schon einmal abgetretenen Rechts.
    Aber auch sonst hätte ich keine Bedenken, denn "seit diese uns zustehen" kann ja bei dem ursprünglichen Gläubiger nichts anderes als "von Anfang an" heißen.

    Life is short... eat dessert first!

  • Wie Ulf kenne ich die Formulierung eigentlich nur für den Fall des schon einmal abgetretenen Rechts.
    Aber auch sonst hätte ich keine Bedenken, denn "seit diese uns zustehen" kann ja bei dem ursprünglichen Gläubiger nichts anderes als "von Anfang an" heißen.



    :zustimm:
    Die Formulierung hab ich auch immer bei bereits abgetretennen Rechten. Würde mir aber auch sonst reichen...

  • Hallo zusammen,

    ich hab hier eine Abtretung von Briefgrundschulden der XXXX-XXX Bank GmbH an die ........ ........ AG.
    Darin heißt es: Die XXXX-XXX Bank GmbH tritt hiermit die in der Auflistung im Anhang (Liste mit Grundschulden verteilt im gesamten Bundesgebiet) dieses Abtretungsvertrags näher bezeichneten Grundschulden samt jeweils bedungenen Zinsen und etwaigen Nebenleistungen und allen sonstigen Rechten ab an die ................. AG.

    In der Auflistung im Anhang ist bzgl. des Zinsbeginns nichts gesagt. Ist die Formulierung bzgl. der Zinsen hier zu ungenau oder kann das so verstanden werden, dass die Zinsen ab Eintragung des Grundpfandrechts im Grundbuch abgetreten sind?

  • Mir würde es nicht reichen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Schöner/Stöber, 14. Aufl., R.-Nr. 2384: Bei Briefrecht nicht ausreichend "nebst sämtlichen Zinsen". Damit würde ich hier sagen, der Abtretungszeitpunkt ist nicht bestimmt genug.

  • Hätte ich natürlich auch wie Tarzan gleich ordentlich begründen können...

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  • Mir reicht es auch nicht. Der Zeitpunkt ist genau anzugeben oder wie bei dem vorherigen Problem zumindestens durch die alte Eintragung oder durch eine alte Bewilligung bestimmbar sein.

  • :2danke

    Dann beanstande ich mal.

    Es ist echt zum Haare ausreißen. In mind. 5 von 10 Abtretungserklärungen gibt's was zu beanstanden :mad:. Man hat ja sonst nichts zu tun!

  • habe hier folgenden Fall:

    Buch-Grundschuld ist eingetragen am 8.12.00
    Zinsen sind laut Bewilligung zu zahlen ab 14.06.00
    nun wird die GS mit den Zinsen seit der Eintragung der GS abgeteten
    das dürfte doch weder gewollt, noch zulässig sein, oder ? hab leider noch nichts passendes gefunden

  • Es ist zur Eintragung bewilligt und auch zulässig - darum eintragen.
    Wir sind nicht die Parteienbewilligungsabgabeerforscher.

  • Erforderlich ist nur die Angabe, ab welchem Zeitpunkt die Zinsen abgetreten sein sollen. Das ist vorliegend erfüllt, somit kann die Eintragung, wie beantragt, erfolgen.

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