Hallo!
Im Grundbuch ist eingetragen:
"Auflassungsvormerkung für X und Y als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB. Im Todesfall eines Berechtigten steht der Anspruch dem überlebenden Berechtigten allein zu. Gemäß Bewilligung vom ..."
Nun ist X gestorben und Y bewilligt unter Vorlage der Löschungsbewilligung die Löschung des Rechts. Der Anspruch ist lt. Bewilligung nicht vererblich. Ich kann jetzt löschen oder?