Löschung Grundschuld

  • Hallo Zusammen!

    Mich würde mal interessieren, wie Ihr folgenden Fall handhaben würdet (habe mit der Suche nichts ähnliches gefunden):

    Eingetragen ist unter III/1 eine GS über 300.000 DM und unter III/2 eine weitere GS. In der Veränderungsspalte ist eingetragen, dass ein rangletzter Teilbetrag aus III/1 in Höhe von 70.000 DM (III/1a) dem Recht III/2 den Vorrang einräumt. Soweit alles klar. Eine Abtretung hat nicht stattgefunden.
    Sämtliche Rechte sollen nun gelöscht werden. Ich habe nun eine Löschungsbewilligung für das Recht III/1 über den Gesamtbetrag 300.000 DM (obwohl es sich ja mittlerweile im 2 Teilrechte handelt). Die Teilung wurde offenbar übersehen.

    Würdet Ihr trotzdem löschen, da es sich um den gleichen Gläubiger handelt und der Gesamtbetrag passt oder würdet Ihr eine Berichtigung anfordern?

  • Den gleichen wie die Löschungsbewilligung. Der Notar hat im Kaufvertrag nur III/1 zu 300.000 DM aufgenommen, dort ist die Zustimmung enthalten. Der Entwurf der Löschungsbewilligung stammt auch von ihm, daher fehlt die Teilung auch da.

  • Ich frage mich gerade, ob überhaupt eine Teilung eingetragen ist ... und würde auch löschen.

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  • Der schon mehrfach erwähnte Bürovorsteher, der die Spalten 5-8 des BV nicht liest, liest offenbar auch die Veränderungsspalten in den Belastungsabteilungen nicht.

    Aber Spaß beiseite: Ich würde mir die Löschung der beiden Einzelrechte noch ausdrücklich vom Notar beantragen und zugleich (gesiegelt) bestätigen lassen, dass es sich jeweils um ein Entwurfsversehen handelt.

    Zwar auch nicht ganz entsprechend dem Buchstaben des Gesetzes, aber dann hat man wenigstens etwas in der Hand, auf das man seine Auslegung der -dann vollzugsreifen- Erklärungen stützen kann.

    FED: Die Rangänderung bezüglich eines Teilbetrags setzt die Teilung des Ursprungsrechts begrifflich voraus.

  • Die Teilung ist meiner Meinung nach dadurch eingetragen, dass der Rangrücktritt eines Teilbetrags des Rechts III/1 eingetragen ist.
    Ich würde hier aber auch löschen.
    Der Notar hat vermutlich nicht in die Veränderungsspalte geguckt. :cool:

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