Keine Einigungsgebühr bei einer Zwischenvereinbarung in Kindschaftssachen, wenn die Eltern lediglich ihre Absicht erklären, eine Lösung der Problematik betreffend die elterliche Sorge - vor einer abschließenden gerichtlichen Klärung - zunächst über die Erziehungsberatungsstelle herbeiführen zu wollen. Im Ergebnis handelt es sich dabei um eine Vereinbarung über die weitere Verfahrensweise, die keine Einigungsgebühr auslöst (OLG Schleswig, Beschluss vom 07.01.2019 - 15 WF 1/19 -).
Ich kann diese Entscheidung leider nicht finden- ist sie irgendwo veröffentlicht?
Das OLG Schleswig hat sie mir freundlicherweise auf meine Anfrage zugesandt. Wer sie haben möchte, bitte PN an mich, kann ich dann per Email übermitteln.