Arztgang während der Dienstzeit

  • In Niedersachsen ist in der Gleitzeitvereinbarung geregelt, dass notwendige Arztbesuche während der Kernzeit auf die Arbeitszeit anzurechnen sind - man muss dann also die Zeit nicht nach- oder vorarbeiten , vgl. nachstehend Abs. 4 mit Abs. 3:
    Abschnitt 17

    Abwesenheit aus außerdienstlichen Gründen

    (1) Für private Erledigungen sind die sich aus der gleitenden Arbeitszeit ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten (Gleitzeit, Zeitausgleich, Pausen) zu nutzen.

    (2) Bei Urlaub, Krankheit, Kuren, ganztägigem Sonderurlaub, ganztägiger Dienst- oder Arbeitsbefreiung ist zur Arbeitszeitberechnung die für den jeweiligen Tag geltende Sollarbeitszeit zugrunde zu legen. Entsprechendes gilt bei verspäteter Aufnahme oder vorzeitiger Beendigung des Dienstes wegen akuter Erkrankung.

    (3) Bei Abwesenheit wegen Kurzurlaub oder Arbeitsbefreiung an Teilen eines Arbeitstages darf nur die versäumte Kernzeit als Arbeitszeit angerechnet werden. Bei Urlaub für halbe Tage nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. Satz 2 Nds. SUrlVO ist die Hälfte der Sollarbeitszeit als Arbeitszeit anzurechnen.

    (4) Wenn bei medizinischen Behandlungen den aus Absatz 1 folgenden terminlichen Wünschen der oder des Beschäftigten ärztlicherseits nicht nachgekommen werden kann, ist Kurzurlaub oder Arbeitsbefreiung während der Kernzeit zu erteilen.

    (5) Zeiten der Wahrnehmung eines Mandats in einer kommunalen Vertretungskörperschaft oder der Erfüllung vorgehender gesetzlicher Verpflichtungen zwischen dem Beginn der vormittäglichen und dem Ende des nachmittäglichen Kernzeit sind als Arbeitszeit anzurechnen. Bei Vereinbarung von Funktionszeiten ist entsprechend zu verfahren.

    (6) Bei Freistellung von der Dienst- und Arbeitsleistung für Einsätze oder Ausbildungsveranstaltungen des Brand-, Katastrophen- und Zivilschutzes innerhalb des Arbeitszeitrahmens nach Nr. 6 ist die Dauer der notwendigen Abwesenheit als Arbeitszeit anzurechnen, höchstens jedoch im Umfang der jeweiligen täglichen Sollarbeitszeit.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • In NRW gilt für die Beamten § 12 AZVO. Für die Angestellten fehlt im TV-L NW eine entsprechende Passage. Über die Dienstvereinbarung zur Einführung der flexiblen Arbeitszeit gilt sie insoweit allerdings bei uns auch für Angestellte entsprechend.

    § 12 AZVO - NW
    Dienstbefreiung aus persönlichen Anlässen und Arztbesuche
    (1) Zeiten einer Dienstbefreiung aus persönlichen Anlässen oder eines Arztbesuches einschließlich Wegezeiten gelten lediglich innerhalb einer zeitlich festgelegten Dienstleistungspflicht (Kernzeit, feste Arbeitszeit) als Anwesenheit mit ihrer tatsächlichen Dauer, soweit ihre Wahrnehmung nicht außerhalb der zeitlich festgelegten Dienstleistungspflicht möglich ist.
    (2) Zeiten eines Arztbesuchs einschließlich Wegezeiten können ausnahmsweise als Anwesenheit berücksichtigt werden, wenn ansonsten die Einhaltung der wöchentlichen Arbeitszeit unzumutbar erschwert wird. Näheres regelt die oberste Dienstbehörde.
    (3) Zeiten eines dienstlich angeordneten Arztbesuchs einschließlich Wegezeiten werden mit ihrer tatsächlichen Dauer als Arbeitszeit berücksichtigt.

  • Bei uns gilt, da wir keine Heinzelmännchen haben, die während des Arztganges unsere Arbeiten erledigen:

    Fühlt sich jemand krank, muss nicht unbedingt arbeitsunfähig sein, geht man unter Anrechnung auf die Dienstzeit zum Arzt.
    Auch Arztbesuche, unter denen ansonsten die Freizeit leiden würde, werden auf die Dienstzeit angerechnet.

    Stellt sich nachträglich heraus, dass man nicht arbeitsunfähig ist bzw. den Arztbesuch auch in die Freizeit hätte legen können und die Verwaltung kommt dahinter, gibt man es zu.

    Zum Dank dafür, dass man den Mut aufgebracht hat, die Umstände zuzugeben, verbleibt es bei der Anrechnung auf die Dienstzeit.

    Wer es nicht sofort zu gibt, und mehrere Ausreden nacheinander parat hat, bekommt für jede Ausrede einen freien Tag gutgeschrieben.

  • Wovon reden wir hier eigentlich? Wie oft kommen denn solche Arztbesuche während der Kernarbeitszeit beim Einzelnen überhaupt vor?

    Enno, Du willst mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass es nie mehr aufzuarbeiten ist, wenn man vielleicht ein- oder zweimal im Kalenderjahr vormittags eine Stunde beim Arzt verbringt... :cool:

    Life is short... eat dessert first!


  • Ich hätte das beinahe geglaubt! Du bist mir vielleicht einer.

  • Bei uns gilt:
    Die Zeit für Besuche beim Hausarzt muß man nacharbeiten.
    Besuche bei einem Facharzt werden auf die Arbeitszeit gutgeschrieben, wenn sie innerhalb der Kernarbeitszeit haben stattfinden müssen.
    Ich denke das ist eine gute salamonische Lösung!

  • Wovon reden wir hier eigentlich? Wie oft kommen denn solche Arztbesuche während der Kernarbeitszeit beim Einzelnen überhaupt vor?


    Momentan immer öfter.:) +

    Enno, Du willst mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass es nie mehr aufzuarbeiten ist, wenn man vielleicht ein- oder zweimal im Kalenderjahr vormittags eine Stunde beim Arzt verbringt... :cool:




    ein- oder zweimal die Woche!:)

    + Momentan immer öfter.:)
    Diese Aussage wurde von mir eingefügt. Enno

  • Bei uns gilt:
    Die Zeit für Besuche beim Hausarzt muß man nacharbeiten.
    Besuche bei einem Facharzt werden auf die Arbeitszeit gutgeschrieben, wenn sie innerhalb der Kernarbeitszeit haben stattfinden müssen.
    Ich denke das ist eine gute salamonische Lösung!



    Das deckt sich in etwa mit den o.g. Gleitzeitvereinbarungen. Solche Vereinbarungen muß es doch aber für alle Bundesländer geben. Im Fall von Cidane kommt es also nicht darauf an, bei welchem Gericht sie arbeitet, sondern in welchem Bundesland.

  • Bei uns gilt:
    Die Zeit für Besuche beim Hausarzt muß man nacharbeiten.
    Besuche bei einem Facharzt werden auf die Arbeitszeit gutgeschrieben, wenn sie innerhalb der Kernarbeitszeit haben stattfinden müssen.
    Ich denke das ist eine gute salamonische Lösung!


    Abgesehen von der Frage, was eine "salamonische Lösung" ist, ist es doch jedem privat Versicherten unbenommen, einen Facharzt als Hausarzt zu wählen. Ein Internist in einer Kleinstadt nimmt derlei Kunden gerne auf. Wo willst Du da Deine Kriterien ansetzen? Oder ist das dann wieder der zu vernachlässigende Ausnahmefall?
    König Salomo wäre über diese Lösung jedenfalls nicht glücklich.

    :klugschei Übrigens ist eine "gute salomonische Lösung" vergleichbar mit einem "weißem Schimmel".

  • König Salomo wäre über diese Lösung jedenfalls nicht glücklich.



    Weiß man`s? Man muß aber auch nicht jemanden bemühen, der seit rund dreitausend Jahren tot ist, wenn es vermutlich eine aktuelle Gleitzeitvereinbarung gibt, die solche Dinge regelt. Allmählich kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß Arztbesuche, anders als Krankheit, grds. als ehrenrührig angesehen werden.

  • Ich sehe sie nicht als ehrenrührig an, sondern besuche meine diversen Ärzte sogar recht häufig. Auch untertags, was wir ja dank der Gleitzeitvereinbarung in einem gewissen, meist einhaltbaren Rahmen dürfen. Nur halt nicht in meiner Dienstzeit.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Bei uns gilt:
    Die Zeit für Besuche beim Hausarzt muß man nacharbeiten.
    Besuche bei einem Facharzt werden auf die Arbeitszeit gutgeschrieben, wenn sie innerhalb der Kernarbeitszeit haben stattfinden müssen.
    Ich denke das ist eine gute salamonische Lösung!


    Abgesehen von der Frage, was eine "salamonische Lösung" ist, ist es doch jedem privat Versicherten unbenommen, einen Facharzt als Hausarzt zu wählen. Ein Internist in einer Kleinstadt nimmt derlei Kunden gerne auf. Wo willst Du da Deine Kriterien ansetzen? Oder ist das dann wieder der zu vernachlässigende Ausnahmefall?



    M. E. unlogisch und inkonsequent - viele Fachärzte (Augenarzt, Hautarzt, Frauenarzt etc.) sucht man ja gerade nicht wegen einer akuten Erkrankung auf, sondern zur Vorsorge/Kontrolle.
    Wenns mir schlecht geht, bin ich beim Hausarzt (wobei hier wohl der Allgemeinarzt gemeint ist.)

    Aber: in der Gesamtbetrachtung ;) eine gute Lösung, solange sich niemand beschwert. Die Verwaltung macht hier Zugeständnisse und die MA freuen sich.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Vielen Dank für die teils sehr interessanten Bemerkungen zu diesem Thema.
    Gott sei Dank bin ich aus NRW und insofern hat mir DietmarG weiter geholfen.

    Ich denke, bei aller konroverser Diskussion sollte man einen Aspekt nicht vergessen:
    der Arztbesuch dient nicht zuletzt auch der Wahrung der Dienstfähigkeit. Ganz sicherlich kann man ihn nicht als "kosmetischer Natur" bezeichnen.
    Ich kenn viele Kollegen, die z.b. wegen chronischer Rückenbeschwerden regelmäßig Arzttermine wahrnehmen müssen.
    Sie machen aber noch Dienst und bewerkstelligen auch ihr Pensum.

    Denen zu sagen, wenn du richtig krank wärst, würdest du dich krank schreiben lassen ... deinen Arztgang betrachte ich als dein Privatvergnügen, das du in deiner Freizeit wahrnehmen kannst, finde ich eine Zumutung.

  • "... wenn du richtig krank wärst, würdest du dich krank schreiben lassen ..."
    - lässt man sich nur einmal sagen und legt beim Gehen den gelben Zettel auf den Schreibtisch.:mad:

  • "... wenn du richtig krank wärst, würdest du dich krank schreiben lassen ..."
    - lässt man sich nur einmal sagen und legt beim Gehen den gelben Zettel auf den Schreibtisch.:mad:



    Aber so hat das keiner hier formuliert und ich vermutlich auch keiner gedacht...

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.



  • Du hast noch vergessen, dass man gelobt wird, wenn man geständig ist, weil das ja Vorbildcharakter hat! Außerdem bekommt man eine große Tube Haargel für die schmierige Frisur.... :D

    Bei uns muss die Zeit, die man außerhalb des Gerichtsgebäudes verbringt, nachgearbeitet werden und da ist es egal, ob ich beim Arzt bin, im Fitness-Studio, im Kino oder der Kneipe. Klar ist das ärgerlich, wenn ich 2 Stunden beim Arzt war und die Zeit nicht gutgeschrieben bekomme, aber in der Zeit arbeite ich ja schließlich nicht, deshalb erscheint es mir logisch, dass ich die Zeit nacharbeite. Natürlich kann man sich auch einfach krank schreiben lassen, bzw. man meldet sich krankheitsbedingt ab, dann hat man die Probleme nicht. Aber wie das halt regelmäßig so ist, hat jede Regelung ihre Schwächen und kann ausgenutzt werden....


  • Bei uns muss die Zeit, die man außerhalb des Gerichtsgebäudes verbringt, nachgearbeitet werden und da ist es egal, ob ich beim Arzt bin, im Fitness-Studio, im Kino oder der Kneipe.


    "Liebe Verwaltung, ich habe morgen während der Kernzeit einen dringenden Kneipentermin, ging nicht anders, weil ich nüchtern kommen soll."
    "Kein Problem, bringen Sie die Quittung mit. Und die Zeit müssen sie schon nacharbeiten."
    "Och, doof..."
    ;)

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

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