Wir haben soeben folgende Nachricht erhalten:
Nach Rückmeldung aus der Vertretung Niedersachsens beim Bund soll der Bundesrat soeben beschlossen haben, Art. 1 Nr. 1 ESUG (Änderung des § 2 InsO / Zuständigkeitskonzentration an einem Amtsgericht im Landgerichtsbezirk) zu streichen.
Das ist doch mal was!
Konzentration der Inso- Gerichte
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Mausejule -
15. April 2011 um 11:54
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Prima.
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Tja, mal sehen, was Frau L.-S. und ihre Kumpanen jetzt daraus machen...
Man darf gespannt sein, wo die Reise hingeht! -
Frau L.-S. ist im Sommer wahrscheinlich zu einer Podiumsdiskussion mit Justizangehörigen und Anwälten bei uns am Landgericht. Da können wir sie ja mal befragen. Also Leute aus der Gegend ran an den Speck bzw. die Dame.
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Liest sich doch nicht schlecht die Streichung...
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Also Leute aus der Gegend ran an den Speck bzw. die Dame.
Ich sehe bei der Dame keinen Unterschied zwischen Speck und Dame.:) -
DAS wollen wir jetzt aber hier bitte nicht weiter vertiefen!
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A bisserl mehr Respekt, bittscheeen.
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Wir hatten die Diskussion schon mal mit ihrer Vorgängerin (einmal pro Jahr im Sommer schlagen sie bei uns ja bekanntlich alle auf und werden dann gleich abgefangen). Ich fand die Veranstaltung sehr gelungen.
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Naja, so gaaaanz ist Niedersachsen ja nicht raus. Denn jetzt hat sich ja die niedersächsische FDP aus der Deckung genommen und will auch ein Konzentration. Und bis nächstes Jahr zumindest sind die ja noch Koalitionspartner und im Parlament.
Nicht, das jetzt diese Schiene läuft. -
genau die Schiene hatten wir auch schon, weißt ja, was raus gekommen ist
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genau die Schiene hatten wir auch schon, weißt ja, was raus gekommen ist
Haste wohl Recht. Nachdem die FDP überall in der Versenkung verschwindet;)...
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Bei uns war es auch die FDP, die zur Bambule aufgerufen hatte. Aber nicht mit de Insolvenzverwalters.
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off topic:
S. L.-S. war offensichtlich gerade anderweitig "konzentriert". Es flutscht aber schon wieder...
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Busemann: „Unterschiedliche Rahmenbedingungen in den Ländern berücksichtigen“
Breite Bundesratsmehrheit für Beibehaltung der Zuständigkeitsregeln für Insolvenzgerichte
HANNOVER/BERLIN. Für die Beibehaltung der bisherigen Zuständigkeitsregelungen im Bereich der Insolvenzgerichte hat sich am Freitag (15. April 2011) der Bundesrat mit einer breiten Mehrheit der Bundesländer ausgesprochen. Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann äußerte sich „sehr zufrieden mit diesem deutlichen Abstimmungsergebnis". Er setze nun darauf, dass sich nach dem eindeutigen Votum der Länderkammer auch der Bundestag den Argumenten Niedersachsens und anderer Länder nicht verschließen werde.
Zuvor hatte Busemann in seiner Rede vor dem Bundesrat in Berlin für den niedersächsischen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen geworben. „Der Regierungsentwurf verhindert in diesem Punkt eine angemessene Berücksichtigung der unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Ländern. Denn mit der vorgesehenen neuen Zuständigkeitsregelung verlieren die Landesregierungen in den Flächenländern die Möglichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern eine ortsnahe Justiz zur Verfügung zu stellen", sagte Busemann.
Eine Zuständigkeitsregelung ohne Öffnungsklausel für die Länder schwäche den föderalen Wettbewerb um die effizienteste Gerichtsstruktur. Die beabsichtigte Zuständigkeitskonzentration widerspreche dem Anspruch einer bürgerfreundlichen Justiz. Merkmal einer zukunftsfähigen Justiz könne nicht allein die Anzahl der Insolvenzgerichte in einem Landgerichtsbezirk sein. Es komme vielmehr auf die Größe der Landgerichtsbezirke an. „Bei uns in Niedersachsen haben die Bezirke teilweise eine Ausdehnung von weit über hundert Kilometern", stellte Busemann fest. Eine Konzentration auf wenige Standorte erschwere den Kontakt zwischen Gericht und Schuldnern in Verbraucherinsolvenzen. Das gelte auch für den Kontakt der Insolvenzgerichte zu den Schuldnerberatungsstellen. Auf Kenntnisse des Insolvenzgerichts von den örtlichen Strukturen bei Unternehmensinsolvenzen könne nicht mehr zurückgegriffen werden.„Außerdem ist bislang nicht erwiesen, dass Länder, die ihre Insolvenzverfahren stärker konzentrieren, effizienter oder fachlich besser arbeiten", so der Justizminister. Die Einführung eines Insolvenzstatistikgesetzes werde damit begründet, dass im Rahmen der derzeitigen Statistik keine Angaben zu den finanziellen Ergebnissen und zum Ausgang eröffneter Insolvenzverfahren erhoben werden. „Deswegen halte ich es für geboten, zunächst das erforderliche Datenmaterial zu gewinnen und auszuwerten, bevor Überlegungen zur Veränderung der Strukturen bei den Insolvenzgerichten angestellt werden", betonte Busemann.
Quelle: PM des Justizministeriums Niedersachsen vom 15.04.2011
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So, ich habe jetzt die Gegenäußerung der Bundesregierung gesehen. Sie hält an der Konzentration fest. Auch die weiteren Punkte, Übertragung der Insolvenzpläne und die - ich nenne das mal- "Kenntnissebelegung" will sie nicht streichen. In einem Nebensatz zu diesem Thema steht, dass das Justizministerium derzeit auch die Vollübertragung der Verbraucherinsolvenzen auf den Rechtspfleger prüft. Na, mal gucken, was da jetzt weiter passiert.
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Gibts da nen Link?
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Gibt leider noch keinen.
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hier gibt es eine Zusammenfassung von Äußerungen, die Gegenäußerung ist aber noch nicht dabei, allerdings einen Pressespiegel, wo L-S für die Konzentration ist und the goatfather vehement dafür eintritt, da ansonsten "ohne eine Professionalisierung der Insolvenzgerichte in den betroffenen Firmen Tausende Arbeitsplätze in Gefahr." Dies kann man auch anders ausdrücken,.....
http://www.gsv.eu/content/esug
Super finde ich die Forderung des GSU, die Vergütung absolut zu deckeln. Wo bleibt denn da die vom BGH beschworene Querfinanzierung ? -
Hier auf der Seite des BMJ: http://www.bmj.de/SharedDocs/Dow…publicationFile
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