Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, wie das bei euch so gehandhabt wird, wenn während eines laufenden Strafverfahrens ein Vergütungsantrag (z.B. weil RA nur für einen Termin beigeordnet war), oder noch vor Absetzung des Urteils und ohne unterschriebene Protokolle Pflichtverteidigervergütungsanträge eingehen...bislang war hier die Auffasung gazn klar diese, dass Vergütung erst ausbezahlt wird, wenn Urteil abgesetzt und Protokolle unterschrieben vorliegen... nun weiß aber keiner, weshalb das so gemacht wird, und ob das so ganz richtig ist, oder ob die Verteidiger auch schon vorher auf die Festsetzung und Auszahlung ihrer Vergütung ebstehen könnten...