Hallo,
eine Antragsgegnerin wirkt nicht an dem Versorgungsausgleichsverfahren mit. Ein Zwangsgeld wurde angedroht, dann festgesetzt und letztlich erfolglos vollstreckt. Die zuständige Frau Abteilungsrichterin hat daraufhin 10 Tage Zwangshaft festgesetzt (§35 FamFG).
Ich werde nunmehr die Antragsgegnerin zum freiwilligen Antritt der Zwangshaft laden, sowie ein Aufnahmeersuchen an die zuständige JVA richten.
Sollte die Antragsgegnerin freiwillig nicht erscheinen, wäre Haftbefehl zu erlassen und die Antragsgeggnerin wohl durch den Gerichtsvollzieher der JVA zuzuführen.
Meine Fragen -vielleicht etwas dumm- lauten:
Wie und von wem wird die Zwangshaft überwacht? Wer sorgt für eine rechtzeitige Entlassung, sollte sich die Antragsgegnerin beharrlich weigern am VA mitzuwirken? Wer berechnet das Ende der Zwangshaft?
Über eine Antwort würde ich mich freuen, daß ich so einen Fall bislang noch nicht auf dem Tisch hatte.
Vielen Dank!!