Mal ein Problem eines Kollegen, der hier keinen Account hat (ja, soll es geben):
Klägerin wurde PKH mit Raten bewilligt. Raten wurden auch eingezogen.
Die Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Der RA der Klägerin beantragt nun, die Kosten gegen die Beklagte festzusetzen. Er hat aber noch keine PKH-Gebühren bekommen.
Wenn die Kosten gegen die Beklagte festgesetzt werden, was mache ich dann mit den eingezogenen Raten der PKH-Klägerin? An diese zurückzahlen (wenn ja, aus welcher Vorschrift resultiert das?)?
Oder weise ich den RA darauf hin, dass er Anspruch auf PKH hat, zahle ihm aus, setze dann fest und stelle dann den Übergang auf die Staatskasse fest (das wäre aber ggf. zu viel des Hinweisens?)
Danke für die Hilfe!