Vlt. ist dem Betreuer auch nicht bewußt, dass die Erklärung des Betreuten auch ein Schutz für ihn selber ist. Immerhin könnte der Betroffene auch mal behaupten, der Betreuer hätte das Geld veruntreut. Also ich sehe das immer auch aus dem Blickwinkel, dass die Rechnungslegung auch dem Schutz des Betreuers dient.
Du könntest auch auch mal anfragen, inwieweit denn der Aufgabenkreis Vermögenssorge überhaupt noch erforderlich ist, wenn der Betroffene alles selbst macht.
Absolut auch meine Meinung
Ich glaube nicht, dass die Anforderung aus "Gängelei" erfolgt, sondern einfach der Rechtssicherheit wegen. Wer kennt nicht die Fälle, in denen die Erben im Rahmen der Schlussrechnung die vorherige Vermögensverwaltung auf "Unregelmäßigkeiten" durchleuchten wollen; da kann eine vorliegende Selbstverwaltungserklärung beim Betreuer schon für Erleichterung sorgen...
Im übrigen halte auch ich die Aufrechterhaltung des AK "Vermögenssorge" dann für überflüssig, wenn der Betroffene alles selbst regelt.