Ein Rechtsanwalt, der auch Berufsbetreuer ist, wurde im Genehmigungsverfahren bezüglich eines Kaufvertrags zum Verfahrenspfleger bestellt.
Jetzt rechnet der Rechtsanwalt bezüglich seiner Vergütung nach RVG ab, weil die Prüfung eines Kaufvertrags nicht einfach sei und jeder normale Betreuer hier einen Rechtsanwalt befragen würde. Kosten: 2.000.--€.
Falls der Revisor nichts dagegen hat, werde ich die Rechnung über 2.000.--€ aus der Staatskasse zahlen.
Dann stellt sich die Frage des Regresses gegen den vermögenden Betreuten.
Genügt es, wenn ich diesem eine einfache Rechnung über den Betrag von 2.000.--€ übersende oder muss ich hierzu zuerst einen förmlichen Regressbeschluss erlassen.
(gesetzliche Vorschriften hierzu ?)