A + B waren je zu 1/2 eingetragen. A ist verstorben und aufgrund Erbschein (ges. Erbfolge) wurden an seiner Stelle B und die beiden Kinder X und Y in Erbengemeinschaft eingetragen.
Die beiden Kinder traten sodann ihre Erbanteile an B ab, so dass diese als Alleineigentümerin eingetragen war.
B überlässt dann das Grundstück ohne Gegenleistung an Kind X, der jetzt als Alleineigentümer eingetragen ist.
Jetzt taucht ein Testament von A auf. Der Erbschein wurde eingezogen und ein neuer Erbschein erteilt. Danach ist B nicht befreiter Vorerbe und X, Y sind beim Tod des Vorerben Nacherben. Ersatznacherbfolge ist angeordnet.
In notarieller Urkunde fassen B,X,Y diesen Sachverhalt zusammen, stimmen allen vorherigen Verfügungen zu, wiederholen alle Bewilligungen/Anträge/Auflassung und..............
beantragen diese Auflassung berichtigend zu vermerken und einen evtl. zur Eintragung kommenden NE-Vermerk zu löschen....
Ich finde irgendwie keine Grundlage, dass hier noch etwas eingetragen werden könnte, oder?