Deine Ansicht, dass die Dinge eben so sind, wie sie sind ("dann ist das halt jetzt so") und dass die von Fehlern betroffenen Beteiligten den Fiskus dann eben auf Schadensersatz in Anspruch nehmen müssen, halte ich für einen Grundbuchrechtspfleger - mit Verlaub - für erschütternd.
Es freut mich natürlich, dass ich als einfacher Grundbuchrechtspfleger dich noch erschüttern kann.
Aber mal im Ernst:
Mit der fehlenden Übertragung bleibt das Recht natürlich materiell-rechtlich bestehen, es verliert halt nur seine Buchposition und damit in erster Linie seinen Rang. Und das ist dann so und zwar unabhängig davon, wieviel Altpapier ich noch im Keller liegen habe. Vielleicht solltest du dich einfach mehr mit den Fakten beschäftigen, anstatt hier ständig die rethorische Keule rauszuholen. http://www.smilietown.de