Derzeit bei den Verbänden in der Anhörung ist ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Unterhalts- und Unterhaltsverfahrensrechts .
Maßgeblich geändert wird dabei unter anderem das vereinfachte UF-Verfahren z.B. durch:
a.) Ausschluss des Verfahrens , wenn der Antragsgegner sich im Ausland befindet
b.) Abschaffung ( ! ) des Formularzwangs und des Einwendungsvordrucks für Einwendungen des Antragsgegners
c.) Verkürzung des Antragsformulares
d.) Neubestimmung der Einwendungsmöglichkeiten
Hört sich auf den ersten Blick nicht schlecht an.