Hallo!
Ich komme gerade nicht weiter.
Der IV hat die selbständige Tätigkeit des Schuldners freigegeben.
Es steht nunmehr Berichts- und Prüftermin im schriftlichen Verfahren an. In der Terminsanberaumung steht " ... bis zu dem Stichtag müssen u.a. Anträge über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung gem. 35 II InsO eingegangen sein.
Das Finanzamt stellt nun schriftlichen Antrag auf Unwirksamkeit (Grund: Da das Land sich als Steuergläubiger seiner Gl.stellung nicht entziehen kann und befürchtet wird, dass der Sch. im Rahmen seiner freigegebenen Tätigkeit erneut Abgabenverbindlichkeiten schuldig bleibt.).
Kann ich das im schriftlichen Verfahren entscheiden? Nein, oder?
Ich muss doch eine besonderer Gl.Versammlung mit dem Top "Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung gem. § 35 II InsO" anberaumen, damit die Gl.Versammlung einen Beschluss fassen kann, oder?
Mein nächstes Problem wäre dann, wäre das Finanzamt ggfls. von dem Stimmrecht auszuschließen, das es Eigeninteressen verfolgt?
Danke schon mal