Werte Kolleginnen und Kollegen,
ich wäre mal für ne 2. Meinung dankbar.
Sachverhalt:
Zwangsverwalter erstattet Jahresbericht. Bei Prüfung fällt auf, dass weder im Kassenbuch noch auf dem Girokonto Mietzahlungen von mehreren Monaten von den Mietern verbucht sind, die aber dem Bericht zufolge gezahlt und dementsprechend auch verbucht sein müssten. Zum Stichtag fehlen für mehrere Monate Mieteinnahmen, die erst im nächsten Jahr auf dem Girokonto eingezahlt wurden. Allerdings passt auch das nicht, da dann die Mieten für das folgende Jahr nicht mehr stimmig sind und zusätzlich noch immer Gelder für Mietzahlungen aus dem Berichtsjahr fehlen.
Mein Problem: Zwangsgeldverfahren oder direkte Entlassung? Ich tendiere zu Letzterem, wobei sich für die Folge noch ein paar weitere Fragen hinsichtlich des Auftragsrahmens des neuen ZwVw stellen.
M.E. sollte auch eine direkte Entlassung möglich ohne vorheriges Zwangsgeldverfahren (§ 153 II ZVG), allerdings gehen wohl die Meinungen in der Literatur ein wenig auseinander und tendieren dort in Richtung eines vorherigen Zwangsgeldverfahrens.
Wenn ich an eine Entlassung denke, könnte man als Grund die Unfähigkeit des ZwVw zur ordnungsgemäßen Geschäftsführen anführen?
Hat jemand Erfahrungswerte?