Die hälftigen Miteigentumsanteile am Grundstück gehören A und B.
A betreibt die Teilungsversteigerung.
Nach Beschlagnahmebewirkung bestellt B an seinem Anteil zugunsten des in seinem Lager stehenden C eine Grundschuld, die so hoch ist wie der Verkehrswert des Grundstückes.
Was passiert mit dieser Grundschuld?
Die Grundschuldbestellung dürfte ja im Verhältnis zum betreibenden A relativ unwirksam sein (§ 23 ZVG, 135, 136 BGB).
Da die Beschlagnahme nur zu einem relativen Verfügungsverbot führt, muss die Grundschuld noch eingetragen werden.
Aber was passiert dann mit dieser Grundschuld?
"Erlischt" die Grundschuld mit der Zuschlagserteilung?
Wo kann man dazu was nachlesen?