Angenommen die hatten mal einen Titel und der war auf die 72 Monate beschränkt worden und die sind jetzt rum und das Kind erhält jetzt auf Grund der Gesetzesänderung doch wieder UVG, dann ist das ja ein ganz anderer Zeitraum, über den bisher noch kein Gericht entschieden hat. Würdest du das FH-Verfahren dann trotzdem als unzulässig erachten? Das widerstrebt mir grad so ein bisschen...
Na ich bin mal gespannt, welche Anträge unsere UVG-Kasse demnächst so einreichen werden. Ihr könnt ja mal von euren Erfahrungen berichten.
Liebe Grüße aus Sachsen. Lexy