Hallo,
mir liegt ein Antrag auf Einrichtung einer Abwesenheitspflegschaft vor. Abwesend ist der Inhaber einer KFZ-Firma.
Seine Kunden haben bei ihm Reifen hinterlegt und wollen diese jetzt wechseln.
Der Abwesende ist seit längerer Zeit nicht erreichbar und keiner weiß, wo er sich aufhält. E
s drohen Schadensersatzklagen der Kunden, die sich neue Reifen besorgen müssten. Reicht das als Fürsorgebedürfnis für den Abwesenden?
Über Meinungen wäre ich dankbar.