Hallo zusammen,
habe hier zig Anträge von Beratungshilfesuchenden wegen o.g. Sachverhalt. Sie sind zu einem Termin beim BAMF geladen und möchten anwaltliche Beratung vor dem Termin.
Ich weiß nicht, ob ich einfach bewilligen soll. Wenn ja, wird das in Scharen vorkommen.
Könnte man hier vielleicht an Ausländerbehörde verweisen? Oder zurückweisen, weil noch gar kein rechtliches Problem vorliegt (Präventivberatung, Mutwilligkeit?)
Bin über Anregungen dankbar.
LG