Guten Morgen,
ich habe hier folgenden Sachverhalt:
Im Jahre 2013 wurde eine Erbengemeinschaft aufgrund Erbschein ins GB eingetragen. Im Jahre 2016 wurde dieser Erbschein vom Nachlassgericht als unrichtig eingezogen. Laut NL-Akte erfolgte eine Mitteilung an das GBA, auch dass die tatsächlichen Erben nicht bekannt sind.
Jetzt kommt ein Schreiben des Finanzamtes, worin darauf hingewiesen wird, dass die Eigentumsverhältnisse nicht richtig sind.
Ist von mir etwas zu veranlassen oder bleibt das Grundbuch weiterhin unrichtig?