Im Zivilverfahren wurde beschlossen, dass der Beklagte wegen Nicht-Unterlassung des Beleidigens des Klägers ein Ordnungsgeld zu zahlen hat.
Die Vollstreckung wurde eingeleitet. Nun ist der Beklagte (jetzt: Schuldner) verstorben.
Meines Erachtens ist die Verpflichtung zur Zahlung des Ordnungsgeldes nicht auf die Erben übertragen worden, da es sich ja um ein höchstpersönliches Verfehlen des Beklagten handelt. Das Ordnungsgeld würde die Staatskasse bekommen.