Verhinderung von Spaß- oder Scheingeboten in der Wiederversteigerung

  • Bei uns hat ein Kollege mit einigen Bietern gebeten, doch nicht das Gebot nur um einen Euro zu erhöhen sondern um namhafte Beträge (Millionenobjekt). Der nächst Bieter hat natürlich wieder einen Euro mehr geboten.

  • Bei uns hat ein Kollege mit einigen Bietern gebeten, doch nicht das Gebot nur um einen Euro zu erhöhen sondern um namhafte Beträge (Millionenobjekt). Der nächst Bieter hat natürlich wieder einen Euro mehr geboten.

    Ja, leider gibt es diese Unbelehrbaren. Laut gelacht habe ich erst, als sich eben so ein Kleckerbieter dann beklagte, warum der Versteigerungstermin nun schon über vier Stunden dauere. Sittenwidrig sind solche Gebote aber nicht.

  • Bei uns hat ein Kollege mit einigen Bietern gebeten, doch nicht das Gebot nur um einen Euro zu erhöhen sondern um namhafte Beträge (Millionenobjekt). Der nächst Bieter hat natürlich wieder einen Euro mehr geboten.

    Im Gesetz steht "überbieten" oä, es gibt keine Mindesthöhe. Diese Blöße hätte ich mir nicht gegeben!
    Da kann es eher förderlich sein, auf die anstehende Mittagspause und Fortsetzung am Nachmittag hinzuweisen. Das hilft eigentlich immer.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Im Gesetz steht "überbieten" oä, es gibt keine Mindesthöhe. Diese Blöße hätte ich mir nicht gegeben!
    Da kann es eher förderlich sein, auf die anstehende Mittagspause und Fortsetzung am Nachmittag hinzuweisen. Das hilft eigentlich immer.

    Genau. Oh Gott, ich amüsiere mich dann immer köstlich über diese Blicke. Und es hilft. Ich füge dann immer hinzu, dass ich dann von 12 bis 2 Pause machen werden. :D

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Zitat

    Gebote sind zwar sittenwidrig, aber nicht strafrechtlich relevant, siehe RZ 28 der Entscheidung.

    Der BGH meint: dass "sich der die Zwangsversteigerung leitende Rechtspfleger regelmäßig keine Vorstellungen zur Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaftdes Bieters macht und somit durch die bloße Abgabe eines Gebots nicht getäuscht wird". Der Rechtspfleger ist aber nicht das einzige in Betracht kommende Täuschungssubjekt, sondern auch ein im Termin anwesender Gläubigervertreter, der es letztlich ja in der Hand hat, ob der Zuschlag erteilt wird oder nicht. Wenn ich Gläubiger in K-Terminen vertrete, habe ich regelmäßig die Weisung, Zuschlagserteilungen an offensichtlich zahlungsunwillige Bieter durch geeignete Maßnahmen zu verhindern - notfalls sogar durch Antragsrücknahme. Anders als der Rechtspfleger muss ich mir deshalb Gedanken über die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsbereitschaft des Bieters machen.

    Aus diesem Grunde gehe ich nach wie vor von einer möglichen Betrugsstrafbarkeit aus.

    Zitat

    Ja, leider gibt es diese Unbelehrbaren.

    Ich berate Mandanten dahingehend, dass man grundsätzlich immer nur einen Euro mehr bieten sollte, als die Mitbewerber.

  • Jeder der mehr mehr bietet, ist auch selbst dran schuld.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • [QUOTE]Ich berate Mandanten dahingehend, dass man grundsätzlich immer nur einen Euro mehr bieten sollte, als die Mitbewerber.

    Dann raten Sie Ihren Mandanten sicherlich auch Schlafanzug und Zahnbürste mitzubringen, falls ein anderer Bieter die selbe Strategie verfolgt.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Der Hinweis des Rechtspflegers, dass zwar ein Übergebot von einem Euro zulässig ist, aber in Anbetracht der Werthaltigkeit des Objekts ein Euro seitens des Gerichts für nicht ernstgemeint angesehen werden könnte und es außerdem gegenüber dem Schuldner, der sein Eigentum verlieren könnte ein Stück weit respektlos erscheint, hat bisher immer zu „normalen“ Geboten geführt…

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

  • [Dann raten Sie Ihren Mandanten sicherlich auch Schlafanzug und Zahnbürste mitzubringen, falls ein anderer Bieter die selbe Strategie verfolgt.

    Sicherlich ist das überall von verschiedenen Dingen abhängig. Aber ich hab in allen Bietzeiten die ich bisher hatte nie länger als 1 h 20 min reine Bietzeit gesessen. In dem längsten Termin kam es zu mehr als 160 Geboten und es ging teilweise wirklich um Ct.-Beträge. Begeistert war ich nicht, aber derartige Hinweise mit Mindestüberbietung lasse ich auch sein. Sicherlich ist das anstrengend, gerade weil ich viele krumme Gebote dreimal verkünden musste. Moralisch ist das vielleicht verwerflich, aber mehr auch nicht. Man darf ja nicht vergessen, dass viele Bieter ebenfalls mitschreiben und dann Schwierigkeiten haben, sich zu konzentrieren und selbst mitzukommen. Es liegt daher an denen, mit großen Sprüngen einige aus dem Bieterkreis auszuschließen. Ich hab auch bisher nur einmal meine Bietzeit wirklich für 10 min unterbrochen, das war aber zu Recherche-Zwecken notwendig. Ansonsten gibt es von mir vielleicht mal ein scherzhaften Kommentar mit einem netten Lächeln (insbesondere wenn ich ständig alles dreimal verkünden muss): "Sie hören mich gerne reden, nicht wahr?" Den Wink mit dem Zaunpfahl verstehen die meisten auch und kriegen sich dann schnell wieder ein.

    Wenn Bieter mich fragen, wie lange das noch geht, kommt immer mein Standardspruch: "Das geht so lange, bis keiner mehr bietet. Und wenn wir bis morgen früh hier sitzen, ich hab Zeit." Das zieht immer. Wenn die sehen, dass ich gestresst oder genervt bin, nutzen die meisten das erst richtig aus; also bin ich es nicht.

  • Zitat

    Der Hinweis des Rechtspflegers, dass ... ein Übergebot von einem Euro ... für nicht ernstgemeint angesehen werden könnte …

    Als Gläubiger- oder Schuldnervertreter bin ich "not amused", wenn das Gericht Hinweise erteilt, die geeignet sind, Interessenten von einer weiteren Gebotsabgabe abzuhalten.

  • hat bisher immer zu „normalen“ Geboten geführt…

    Ich bin auch nicht über jede Äußerung eines Schuldner- oder Gläubigervertreters amused.

    Ein ernsthafter Bieter lässt sich durch Hinweise nicht abhalten.
    Wer aus "Not" nur in 1,- €-Schritten bietet, sollte sich ein anderes Betätigungsfeld suchen.

  • Zitat

    Wer aus "Not" nur in 1,- €-Schritten bietet, sollte sich ein anderes Betätigungsfeld suchen.

    Solange Gerichte und die anderen Erwerbsinteressenten solche merkwürdigen Auffassungen vertreten, liegen meine Mandanten mit ihrer Gebotsstrategie absolut richtig :teufel:

  • Der Hinweis des Rechtspflegers, dass zwar ein Übergebot von einem Euro zulässig ist, aber in Anbetracht der Werthaltigkeit des Objekts ein Euro seitens des Gerichts für nicht ernstgemeint angesehen werden könnte und es außerdem gegenüber dem Schuldner, der sein Eigentum verlieren könnte ein Stück weit respektlos erscheint, hat bisher immer zu „normalen“ Geboten geführt…

    Das geht mE gar nicht!

    Dass ein Gebot nicht ernsthaft sein könnte, liegt nicht an der Höhe des Übergebots bzw müssen dann auf alle Fälle weitere Anhaltspunkte dazu kommen.
    Die Interessen des Interessenten haben nichts mit dem Respekt ggü dem Schuldner zu tun. Das sollte wohl jedem klar sein.
    Oder würdest du für eine Wohnung, die dich interessiert und für die offensichtlich keine weiteren Bieter da sind, 100% bieten, obwohl der Gläubiger gesagt hat, dass ihm 50% genügen? Denn letztlich ist alles unter 100% respektlos, da es unter Wert ist!

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • hat bisher immer zu „normalen“ Geboten geführt…

    Ich bin auch nicht über jede Äußerung eines Schuldner- oder Gläubigervertreters amused.

    Ein ernsthafter Bieter lässt sich durch Hinweise nicht abhalten.
    Wer aus "Not" nur in 1,- €-Schritten bietet, sollte sich ein anderes Betätigungsfeld suchen.

    "Aus Not" nur einen Euro mehr zu bieten bedeutet, dass er nicht mehr Geld hat. Spätestens beim nächsten Gebot ist diese These widerlegt!

    Bsp.: Bieter haben eine Grenze, an die sich halten (sollten). A hat 100.000, B 110.000. Das letzte Gebot des A sind 100.000, genau sein Limit. B denkt sich "dem gebe ich" und bietet 110.000 und erhält den Zuschlag. Mal schlappe 9.999 Euro zu viel geboten. Wie lange dürfen wir dafür arbeiten??

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich habe es einmal machen müssen die Unterbrechung für die Mittagspause.:mad:
    Das hatte ich lange vorher angekündigt das um 12 unterbrochen wird. Ich glaube es gab 2 Bieter wo der eine auch immer nur einen Euro mehr geboten hatte, der andere anfangs immer auf die vollen Hunderter aufgerundet, dann später auch nur noch 1 Euro mehr geboten hat.
    Übrigens stand dann nach der Unterbrechung nur noch ein Bieter da . Der andere (und alle Zuschauer) war heim gegangen. :confused:
    Da ging es dann ganz schnell. ;)

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • ich muss auch ehrlich dazu sagen, dass wenn die Grenzen §§ 85a, 74a ZVG überschritten oder aus anderen Gründen nicht mehr relevant sind, dann will ich als Bieter doch möglichst nicht mehr ausgeben als zwingend notwendig. Das hat nichts damit zu tun, ob ich mehr ausgeben könnte, sondern einfach, dass ich das nicht muss und deswegen nicht freiwillig machen will. Das ist dann auch kein Angriff auf den Rechtspfleger oder sonstiges, sondern einfach wirtschaftliches Denken und Handeln. Das ich persönlich jetzt das Überschreiten von 1€ oder mit Cent-Beträgen nicht schön finde, spielt im Termin keine Rolle. Der Bieter darf das und aus die Maus, alles Richtung Schein- und Scherzgeboten finde ich in diesem Zusammenhang falsch und rechtlich nicht begründbar.

    Um das mal ketzerisch hochzuschrauben: Als Bieter bin ich nicht dafür da, es dem Rechtspfleger so einfach wie möglich zu machen oder seine Gunst zu erlangen. Wir sind ja nicht im Restaurant, wo man den Rechnungsbetrag großzügig aufrundet und damit Trinkgeld gibt, sondern beim Hauserwerb geht es da um andere Summe.

    claudia: als ich einmal die Bietzeit unterbrechen musste für 10 min, ging nach Fortsetzung die Bietzeit sehr schnell zu Ende, die hat keine 5 Minuten mehr gedauert (die Mindestbietzeit war längst rum). Das war sehr förderlich und hat die letzten beiden Interessenten dazu veranlasst, sehr schnell ihre Höchstgrenzen zu erreichen.

  • Da in diesem öffentlichen Forum auch Personen mitlesen, die sich nicht ständig mit derlei Fragen beschäftigen und/oder diesen Thread in den falschen Hals bekommen könnten:

    Ich halte folgenden Hinweis für angebracht:
    Zahlungsfähige/-willige, aber nur kleine Bietsprünge machende Bieter sind nicht mit zahlungsunfähigen/-unwilligen Bietern -das ursprüngliche Thema des Threads- gleichzusetzen.

  • Wegen einer Pause habe ich noch nie unterbrochen.

    Als die Zeiten noch gut waren und wir mehrere Versteigerungstermin am Tag hatten, habe ich bei so schleppenden Terminen darauf hingewiesen, dass dann z.B. um elf der nächste Termin ist und ich diesen unterbrechen müsste. Auch das hat meist geholfen. Ich verstehe das auch nach vielen Jahren nicht, worin die Taktik liegen soll eine halbe Stunde bis kurz vor Ende der Bietzeit zu warten und sich dann mit anderen Bietern noch eine weitere halbe Stunde hochzubieten.

    Über 1,00 € bin ich jetzt auch nicht erfreut. Aber was will man machen. Ich nehme das auch ganz wertneutral auf. Was soll es denn. Das Gesetz gibt nichts vor. Also muss ich so was akzeptieren.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • hat bisher immer zu „normalen“ Geboten geführt…

    Ich bin auch nicht über jede Äußerung eines Schuldner- oder Gläubigervertreters amused.

    Ein ernsthafter Bieter lässt sich durch Hinweise nicht abhalten.
    Wer aus "Not" nur in 1,- €-Schritten bietet, sollte sich ein anderes Betätigungsfeld suchen.

    "Aus Not" nur einen Euro mehr zu bieten bedeutet, dass er nicht mehr Geld hat. Spätestens beim nächsten Gebot ist diese These widerlegt!

    Bsp.: Bieter haben eine Grenze, an die sich halten (sollten). A hat 100.000, B 110.000. Das letzte Gebot des A sind 100.000, genau sein Limit. B denkt sich "dem gebe ich" und bietet 110.000 und erhält den Zuschlag. Mal schlappe 9.999 Euro zu viel geboten. Wie lange dürfen wir dafür arbeiten??

    Das ist aber

    1. privates Pech des B
    2. eine Sache, die sich ex post für B niemals klären lässt, weil er ja nie erfahren wird, wo die Grenze des A lag (außer dieser hatte eine Bietvollmacht, die bei 100.000 EUR begrenzt war).

    Anderer, viel häufiger vorkommender Fall:

    A und B bieten sich in 1.000-EUR-Schritten bis 100k hoch, dann kommt der Hieb des B mit 110k und A gibt demoralisiert auf.

    Versteigerungstaktik ist ein weites Feld. Aber eines ist nach meiner Erfahrung ziemlich klar: kleine Schritte führen dazu, dass höher geboten wird, weil kaum jemand sich eine feste Schmerzgrenze setzt und bei kleinen Übergeboten immer noch geneigt ist, nochmals nachzulegen. Die Bank freut es in der Regel.

    Und zu den 1,00-EUR-Schritten: findest Du das auch ok, wenn die Bieter Dich dabei jedesmal dreimal ausrufen lassen? Wenn ja, Respekt. Die Rechtspfleger bei uns können sich bei sowas nicht beherrschen. :D

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)


  • Und zu den 1,00-EUR-Schritten: findest Du das auch ok, wenn die Bieter Dich dabei jedesmal dreimal ausrufen lassen? Wenn ja, Respekt. Die Rechtspfleger bei uns können sich bei sowas nicht beherrschen. :D

    Das Gesetz sagt bekanntlich, daß das bis dato vorliegende Meistgebot dreimal aufzurufen und anschließend nochmals nach weiteren Geboten zu fragen ist, bevor die Bietzeit abgeschlossen werden kann.

    Wer sich hierbei nicht beherrschen kann, sollte darüber nachdenken, ob er sich nicht in einer anderen Abteilung besser im Griff hätte.

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