Huhu,
ich hab folgenden Fall:
Auf das P Konto wurde eine Nachzahlung von Leistungen nach UVG für ca. 1 Jahr überwiesen.
Ich hab jetzt einen entsprechenden Freigabeantrag vorliegen.
Ich finde aber nirgends etwas über die Pfändbarkeit von Leistungen nach dem UVG. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Liebe Grüße