Guten Tag,
Beklagter hat PKH mit Raten bewilligt. Der Beklagte befand sich länger als drei Monate im Rückstand. Ich habe daher die PKH aufgehoben. Nun legt der Verfahrensbevollmächtigte Beschwerde gegen den Beschluss ein und beantragt, die Rate zu reduzieren.
Nun meine Frage:
Der Zahlungsrückstand wurde immer noch nicht beglichen, sodass die Aufhebung der PKH korrekt ist?!
Es werden zwar veränderte wirtschaftliche Verhältnisse vorgetragen, aber inwiefern berücksichtige ich diese, bei der Abhilfeentscheidung? Die geänderten Verhältnisse hätten ja bereits deutlich früher mitgeteilt werden können.