Liebe Kolleg(inn)en,
jetzt mag evt. manch einer an Erbsenzählerei denken (obwohl ich mich selbst eigentlich als ökonomischen Pragmatiker einstufe), aberder folgende Sachverhalt
passiert mir (mit einem recht hohen Pensum M-Sachen)wirklich recht häufig:
Im Antragsformular werden die Angaben zu dem zu Grundeliegenden Titel oft unvollständig angegeben. Entweder fehlt das Titeldatum oderdas Aktenzeichen. Manchmal sogar beides.
Ich habe früher sehr oft selbst diese Angaben im Antrag ergänzt, soweit der Rest (Höhe der Forderung, Parteien etc.) passen.
Allerdings bin ich grundsätzlich der Ansicht, dass es nichtAufgabe des Gerichts ist, schluderig ausgefüllte Anträge von Amts wegen zuergänzen. Kleinvieh macht auch Mist.
Sofern es „nur“ das Datum des Titels ist, das fehlt, seheich darüber hinweg, trage es aber auch nicht selbst ein.
Nun habe ich ganz aktuell einen Fall, wo das Aktenzeichen fehlte.
Als Angabe zum Titel war nur „Beschluss des AG Herford vom18.02.2017“ angegeben.
Dies ist m. E. nicht ausreichend, da das AG Herford am 18.02.2017mit Sicherheit eine Menge Beschlüsse in verschiedenen Verfahren erlassen hat.
Ich habe eine Zwischenverfügung mit dem Inhalt getätigt,dass die Angaben zum Titel unvollständig seien und das Vollstreckungsgerichtnicht zuständig ist, für den Antragsteller Antragsergänzungen vorzunehmen.
Nun kam eine recht unfreundliche Anwort mit dem Wortlaut „WennSie sich nicht in der Lage sehen, solch eine Lapalie telefonisch zu klären,dann ergänzen Sie entweder den Antrag nunmehr selbst oder weisen den Erlass desPfändungs- und Überweisungsbeschlusses förmlich zurück.“ Unterschrift desantragstellenden Oberbürgermeisters.
Ich fand das derart überheblich und habe mich wirklichgeärgert, dass ein Herr Oberbürgermeister auf meine Zwischenverfügung es nichtfür nötig hält, einfach die Angaben zu ergänzen, sondern stattdessen miraufdrängt, ich solle das gefälligst selbst machen (bin ich denn seineAngestellte?) oder, wenn mir das nicht passen würde, solle ich eben einenZurückweisungsbeschluss erlassen.
Wie sind tatsächlich meine Verpflichtungen, von Amts wegenKorrekturen oder Ergänzungen für den Antragsteller vorzunehmen? Im Formularsind klare Klammervorgaben zu den Angaben über den Titel zu tätigen.
Wie handhabt Ihr das? Wie gesagt: ich habe es lange Zeit ausPraktikabilität und zur Vermeidung unzähliger Zwischenverfügungen selbstkorrigiert, habe aber aufgrund der Vielzahl meine Ansicht hierzu geändert…
Vielen Dank im Voraus!