Hallo,
ich habe eine Nachlasspflegschaft, bei der hinsichtlich einer Rentenversicherung eine Bezugsberechtigung vorgelegen hat.
Grundsätzlich fällt die Versicherungssumme dann ja nicht in den Nachlass.
Der Nachlasspfleger teilt nun mit:
,, Die Schenkung wurde an den Bezugsberechtigten bereits ausgezahlt.
Es besteht auch bei einem wirksamen Schenkungsvertrag die Möglichkeit die Leistungen unter dem Hinweis auf die Insolvenz- oder Gläubigeranfechtung heraus zu verlangen.
Ob unter diesen Umständen ein Insolvenzverfahren durchgeführt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. (Ich gehe hier davon aus er meint, ob überhaupt eine Eröffnung statt findet aufgrund der Masse)
Ansonsten bleibt es den Gläubigern überlassen, die Schenkung anzufechten.
Ich bitte um Rückmeldung über die gewünschte Vorgehensweise. ''
Der Nachlass besteht derzeit aus einem Barbetrag von ca. 700 €.
Die Nebenkostenabrechnung der Wohnung steht noch aus.
Die Wohnung wurde auf Kosten der Vermieters geräumt.
Es bestehen Rückgriffsforderungen des Sozialamts in höhe von 25.000,00 €
Schulden bei einem Telefonanbieter.
Die Beerdigung wurde von den Verwandten bezahlt
Ich weiß jetzt nicht so recht weiter.
Was schlagt ihr vor?