Es wurde einnot. Testament eröffnet. Im Original fehlt eine Seite, die die Erbeinsetzungenthielt.
Diese fehlende Seite -im Original- wurde in den Unterlagen des Notariatsgefunden und dem Nachlassgericht übersandt.
Dieses nahm die Seite zu dem Testament in Verwahrung.
Ist diese Seite Bestandteil der letzwilligen Verfügung geworden? -Und ist derErbe nunmehr bestimmt?
Falls ja, müsste auch diese Seite eröffnet werden? Wie kann dies als Nachweisder Erbenposition gesehen werden?