Vielen Dank für die vielen Antworten!
Ich hab gehört wichtig wäre der Satz "Mit der Einsichtnahme in meine Personalakte bin ich einverstanden." Weiß darüber jemand mehr?
LG, Papaya
stimmt, der vereinfacht und verkürzt das Procedere
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Ich hab gehört wichtig wäre der Satz "Mit der Einsichtnahme in meine Personalakte bin ich einverstanden." Weiß darüber jemand mehr?
LG, Papaya
stimmt, der vereinfacht und verkürzt das Procedere
...................verquasten Modetrends..........
was denn nun?
verquast oder Modetrend?
Das ist ja wie Schwarzseher mit rosaroter Brille......
...................verquasten Modetrends..........
was denn nun?
verquast oder Modetrend? ...
Auch insofern ist es hilfreich, sich über die Bedeutung des Wortes zu informieren.
Zitat
Das ist ja wie Schwarzseher mit rosaroter Brille......
Eben.
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Ich hab gehört wichtig wäre der Satz "Mit der Einsichtnahme in meine Personalakte bin ich einverstanden." Weiß darüber jemand mehr?
LG, Papaya
Dabei geht es um die Einsichtnahme durch die Personalvertretung/en im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens. Kenne ich nur im Zusammenhang mit Beförderungen, bei Versetzungen dürfte dies unnötig sein.
Ich weiß nicht, ob es viel weiterhilft, aber im Geschäftsbereich des OLG Hamm wurde Anfang des Jahres ein Vordruck für die Versetzung von Lebenszeitbeamten der Laufbahngruppe 2 eingeführt.
Dieses soll genutzt werden.
Ist auch im Intranet zu finden.
Dabei geht es um die Einsichtnahme durch die Personalvertretung/en im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens. Kenne ich nur im Zusammenhang mit Beförderungen, bei Versetzungen dürfte dies unnötig sein.
Das dürfte doch aber auch die Einsichtnahme durch eine aufnehmende Dienststelle betreffen.
... im justizinternen Bereich?
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Ich hab gehört wichtig wäre der Satz "Mit der Einsichtnahme in meine Personalakte bin ich einverstanden." Weiß darüber jemand mehr?
LG, PapayaDabei geht es um die Einsichtnahme durch die Personalvertretung/en im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens. ....
Es dürfte wohl auch um die Einsichtnahme durch die Behördenleitung der (gewünschten) neuen Behörde gehen.
Bei uns hat sich bislang keiner über eine Anrede oder eine Grußformel in solchen Schreiben echauffiert.
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Ich hab gehört wichtig wäre der Satz "Mit der Einsichtnahme in meine Personalakte bin ich einverstanden." Weiß darüber jemand mehr?
LG, PapayaDabei geht es um die Einsichtnahme durch die Personalvertretung/en im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens. ....
Es dürfte wohl auch um die Einsichtnahme durch die Behördenleitung der (gewünschten) neuen Behörde gehen.
Für die braucht es aber kein Einverständnis des Betroffenen.
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Ich hab gehört wichtig wäre der Satz "Mit der Einsichtnahme in meine Personalakte bin ich einverstanden." Weiß darüber jemand mehr?
LG, Papaya
Das sollte unbedingt mit rein, weil die Anfrage sowieso kommt - weil ein anderes Gericht nicht ohne dein Einverständnis rein schauen darf - wurde mir irgendwann mal so gesagt.
Ich hab`s jedenfalls immer mit reingeschrieben.
Und wie erfolgt eine Versetzung gegen den Willen des Betroffenen, wenn die "Ziel-Behörde" nicht an dessen Personalakten darf?
Ich habe mehrfach Versetzungsanträge ohne diesen passus gestellt, die alle trotzdem durchgegangen sind.
Edit - mein Browser hatte die weiteren Antworten nicht geladen, mit denen ist meine Antwort obsolet
Hallo zusammen, ich klinke mich hier einmal ein. Ist diese Formulierung, abgesehen von stilistischen Feinheiten, bei denen es anscheinend unterschiedliche Auffassungen gibt, in Ordnung? Oder ist hier ein grober Schnitzer drin?
-----Eigene Anschrift im AG ---------------------
- Personalangelegenheit -
An den/die Präsidenten/Präsidentin des Oberlandesgerichts XXX
ADRESSE
- Auf dem Dienstweg -
Versetzungsgesuch
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich aus persönlichen Gründen (GRÜNDE) meine Versetzung in den Oberlandesgerichtsbezirk XXX zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dort befindet sich der Lebensmittelpunkt der Familie.
Als Versetzungsgerichte kommen folgende Amtsgerichte infrage:
Landgerichtsbezirk XXX:
1. AG XXX
2. AG XXX
3. AG XXX
4. AG XXX
5. AG XXX
Landgerichtsbezirk XXX:
1. AG XXX
2. AG XXX
Mit der Einsichtnahme in meine Personalakte bin ich einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen
- Personalangelegenheit -
Meines Erachtens nicht notwendig, ergibt sich aus der Überschrift "Versetzungsgesuch".
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich aus persönlichen Gründen (GRÜNDE) meine Versetzung in den Oberlandesgerichtsbezirk XXX zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dort befindet sich der Lebensmittelpunkt der Familie.
Also ein Wechsel von OLG zu OLG? Da bin ich mir nicht sicher, ob das formell so einfach geht, weil da eben beide OLG-Präsis mitzureden haben. Da gibt es Leute, die sich damit besser auskennen als ich - hier könnte jedenfalls ein Fallstrick lauern.
ZitatMit der Einsichtnahme in meine Personalakte durch die zuständige Personalvertretung bin ich einverstanden.
Einschub siehe Fettdruck.
Warum "durch die Personalvertretung"?
Der Satz "Mit der Einsichtnahme in meine Personalakte bin ich einverstanden." ist vollkommen korrekt.
Ach so: Und "Personalangelegenheit" im Adressfeld ist auch ok, da das Schriftstück in einem verschlossenen Kuvert weitergeleitet wird und erst von der Personalverwaltung geöffnet wird.
wesentlich günstiger wäre es mit einem Tauschpartner
Vielen Dank für die Rückmeldungen, da schaue ich noch einmal drüber.
wesentlich günstiger wäre es mit einem Tauschpartner
Der steht seit heute wohl auch zur Verfügung. Ich werde daher noch den Satz "Als Tauschpartner aus dem OLG Bezirk Xxx käme Frau/Herr Xxx infrage." einbauen. Oder ist das nicht korrekt so?
Viele Grüße
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