Hallo. Erblasser war US-Amerikaner, der in D Grundbesitz hatte. Letzter Wohnsitz in den USA, verstorben in den USA.
Keine Erbe in den USA festgestellt, jedenfalls ist nichts dergleichen bekannt. Bekannt ist nur, dass er eine Tochter hat, Frau ist vorverstorben.
Frage: kann man als Gläubiger in solche einem Fall eine Nachlasspflegschaft beschränkt auf den in D liegenden Nachlass nach § 1961 BGB anordnen lassen, oder ist der Gläubiger darauf zu verweisen, dass er einen auf D beschränkten Erbschein beschaffen muss.
Wenn letzteres: bei welchem Gericht?