Guten Morgen,
es wurde ein Ergänzungspfleger bestellt, da das minderjährige Kind als stiller Gesellschafter an einer Gesellschaft beteiligt ist. Es soll nun über die Entnahme oder Nichtentnahme der Gewinnansprüche entschieden werden. Klar ist nun, dass diese in jedem Fall entnommen werden. Der Ergänzungspfleger fragt nun an, ob mit der Anlegung auf einem Treuhandkonto Einverständnis besteht. Der Gewinnanspruch beläuft sich nun auf ca. 130.000,00 €. Problematisch ist, dass die Bank für das Treuhandkonto keine Zinsen gewähren möchte, was ja eigentlich gegen § 1807 BGB spricht.
Bei anderen Banken wurde bereits angefragt, diese verlangen bei der Anlegung des Geldes sogar Strafzinsen.
Muss ich nun auf eine andere Anlegeform verweisen oder kann ich, im Hinblick auf die heutige Zinsentwicklung, die unverzinsliche Anlegung billigen?
Das Kind wird nächstes Jahr volljährig, falls dies was zur Sache tut.