(Ansonsten könnten derzeit auch keine Festnahmen im häuslichen Umfeld, Hausdurchsuchungen usw. stattfinden.)
Festnahmen und Hausdurchsuchungen haben doch eine ganz andere rechtliche Qualität und sind nicht aufschiebbar.
Die Gutachtenerstellung in einem Versteigerungsverfahren schon.
Überwiegend sind die Gerichte "wegen Corona" geschlossen und der Publikumsverkehr auf das absolute Mindestmaß eingeschränkt, aber der Schuldner soll dulden, dass fremde Menschen in seine Wohnung kommen und er dadurch einer Ansteckungsgefahr ausgesetzt wird? Verstehe nicht, warum diese Position von euch so vehement vertreten wird. Aber gut, muss jeder selbst entscheiden .