Meine Kollegin vom Grundbuchamt hat folgenden Fall, bei dem wir uns nicht sicher sind, ob eine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde:
Es liegt ein not. Behindertentestament mit Einsetzung der beiden Töchter zu je ½ Anteil vor. Angeordnete Nacherbfolge bzgl. einer Tochter. Nunmehr ist Grundbuchberichtigung beantragt.
Unter Vermächtnisse / Auflagen wird im not. Nachtragstestament bestimmt:
„ Aus dem durch die xy Stiftung unverzüglich nach meinem Tod zu veranlassenden und durchzuführenden Verkauf meines Grundstücks …. erhalten:
- Stiftung 40 % des Erlöses
- beide Erben je 30 %
Neben der Aufgabe der Veräußerung zu dem bestmöglich erzielbaren Kaufpreis mache ich der Stiftung zur Auflage, die Wertbestimmung des von diesem Vermächtnis betroffenen Grundstücks --- erstellen zu lassen.“
Handelt es sich hierbei um die Anordnung einer Testamentsvollstreckung bezogen auf dieses eine Grundstück? Muss eine TV-Vermerk im Grundbuch eingetragen werden?
Vielen Dank!!!