In einem Kaufvertrag wird eine Wohnung eingetragen in Blatt X und eine Garage eingetragen in Blatt Y verkauft.
In der vorgelegten Unbedenklichkeitsbescheinigung ist zwar das Datum und die UR-Nummer des Kaufvertrages angegeben, bei Bezeichnung des veräußerten Grundstücks ist aber nur das Blatt der Wohnung angegeben.
Würdet ihr die
Unbedenklichkeitsbescheinigung anerkennen?